Shamonda-Virus (SHAV)

(Stand: 02.10.2026)

Im Juli traten in Ostfrankreich, der Schweiz und in Süddeutschland vermehrt Erkrankungen bei Rindern auf, die mit Symptomen wie Fieber, Durchfall und bei Milchkühen mit einem oft deutlichen Rückgang der Milchleistung einhergehen. Das Friedrich-Loeffler Institut konnte anhand von Proben betroffener Tiere aus Südbaden das Genom eines Erregers identifizieren. Es handelt sich um ein Orthobunyavirus aus der Simbu-Serogruppe, welches eine hohe genomische Verwandtschaft zu den vorliegenden Referenzstämmen des Shamonda-Virus (SHAV) aufweist. Es wird daher als „Shamonda-Virus“ bezeichnet. Zwischenzeitlich konnte das SHAV in Rheinland-Pfalz auch bei einem Pferd, einem Alpaka sowie bei mehreren Schafen und Ziegen nachgewiesen werden.

Von den mehr als 4.200 rinderhaltenden Betrieben in Rheinland-Pfalz wurden bislang 82 positiv befundet.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist über den Erreger bekannt?

Das SHAV, ein Orthobunyavirus, gehört zu den Viren der Simbu-Serogruppe, zu der auch das Schmallenberg-Virus (SBV) und das Akabane-Virus gehören.

Wo kommt der Erreger vor? 

Das SHAV kam bisher hauptsächlich in Afrika und Japan vor. Im Sommer 2026 trat es erstmalig in Frankreich, der Schweiz und Süddeutschland auf.

Welche Tierarten sind betroffen? 

Zu Beginn traten Krankheitsfälle nur bei Rindern auf. Andere Viren der Simbu-Serogruppe können grundsätzlich auch weitere Wiederkäuerarten und Wildwiederkäuer infizieren. Auch in Proben von Schafen und Ziegen konnte das SHAV nachgewiesen werden. Allerdings traten hier bislang noch keine Krankheitssymptome auf. Zwischenzeitlich konnte das Virus auch in Zusammenhang mit Erkrankungsfällen bei Pferden und einem Alpaka nachgewiesen werden. 

Besteht ein Gesundheitsrisiko für den Menschen? 

Allgemein gelten Viren der Simbu-Serogruppe als nicht gefährlich für den Menschen.

Wie wird das Virus übertragen? 

Die Übertragung erfolgt, wie bei anderen Vertretern der Simbu-Serogruppe, wahrscheinlich überwiegend durch Gnitzen (Culicoides), eine artenreiche Gruppe von kleinen, stechenden Mücken (Größe 1-3 mm). Die Viren können sich in den Gnitzen vermehren. Dadurch ist die Übertragung sehr effizient. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier ist für diese Virusgruppe nicht belegt. Allerdings findet eine vertikale Übertragung vom Muttertier auf das Ungeborene bei Viren der Simbu-Serogruppe statt. Das Virus wurde in der Schweiz und am Landesuntersuchungsamt bereits in Aborten von Rindern nachgewiesen. Die zur Verfügung stehen diagnostischen Methoden können zurzeit noch nicht unterscheiden, ob die Kälber mit oder wegen des SHAV abortiert wurden.

Welche Krankheitssymptome zeigen infizierte Rinder? Gibt es vermehrt Aborte bzw. Todesfälle? 

Infektionen führen nach einer kurzen Fieberphase in der Regel lediglich zu milden klinischen Erscheinungen. Bei Milchvieh wird mittlerweile in einigen Betrieben eine umfassende Sensorüberwachung mit Messung der Körperinnentemperatur angewendet. Damit lässt sich die Fieberentwicklung besonders gut und frühzeitig beobachten. Die fiebernden Tiere erholen sich nach jetzigem Stand meist relativ schnell. Die Symptome der Erkrankung am Einzeltier halten meist wenige Tage an, können aber bezogen auf die gesamte Herde mehrere Wochen andauern. Aktuell wird in betroffenen Betrieben ein deutlicher Rückgang der Milchleistung und der Futteraufnahme sowie teilweise wässriger Durchfall beobachtet. Diese Symptomatik tritt bis dato fast ausschließlich bei laktierenden Milchkühen auf, was einerseits durch die hohe metabolische Leistung und andererseits durch die häufig sehr engmaschige Überwachung von Milchviehbeständen erklärt werden kann. Zusätzliche Belastungen wie Hitzestress können die Symptome deutlich verstärken. Die Tierhalter sollten bei den oben beschriebenen Symptomen zeitnah ihren Hoftierarzt hinzuziehen.

Von besonderer Bedeutung ist jedoch die Übertragung des Virus auf den Fetus während der Trächtigkeit. Bei verwandten Viren dieser Virengruppe können Infektionen zu Aborten, Totgeburten und zu schweren angeborenen Missbildungen führen. Als sensibles Zeitfenster für fetale Schädigungen beim SBV gelten beim Schaf ungefähr die 4. bis 8. Trächtigkeitswoche und beim Rind ungefähr der 10. bis 25. Trächtigkeitswoche. Die genannten Zeitangaben sind daher nur eine grobe Einschätzung. Bei den Neugeborenen kommt es dabei zu Fehlbildungen im Bereich des Gehirns, der Wirbelsäule und der Gliedmaßen (Arthrogrypose und Hydranenzephalie Syndrom), wobei die SHAV-Infektion in Analogie zu SBV nicht zwingend zu einer Missbildung führen muss.

Für das SHAV lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, ob und in welchem Umfang Infektionen tragender Tiere zu Schädigungen der Feten führen können. In Rheinland-Pfalz gibt es Berichte über erhöhte Abortraten bei Rindern aus betroffenen Beständen. Das Virus wurde wie bereits erwähnt in abortierten Rinderfeten in der Schweiz und bei einem Rinderfetus in Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Der Tiergesundheitsdienst der Niederlande berichtete kürzlich von einem missgebildeten Kalb bei dem das SHAV nachgewiesen werden konnte.

Um weitere wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, sollte besonders auf das Fruchtbarkeitsmanagement geachtet werden. Das gilt auch für Mutterkuhbetriebe. Es ist sehr wahrscheinlich, dass auch Mutterkühe mit dem SHAV infiziert wurden. Die akute Krankheitsphase kann sehr mild verlaufen. Deshalb kann eine Infektion unbemerkt bleiben. In der Folge sind Fruchtbarkeitsstörungen zu erwarten. Um nicht tragende Kühe frühzeitig zu erkennen, sollte auch in Mutterkuhbetrieben eine Trächtigkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Besonders wichtig wird das, wenn der Bulle nur zeitweise in der Herde war.

In Milchviehbetrieben ist eine zweite Trächtigkeitsuntersuchung nach diesem Infektionsgeschehen sinnvoll. Sie kann zum Beispiel vor dem Trockenstellen durchgeführt werden.

Um mögliche Geburtsprobleme frühzeitig zu erkennen, sollte auch die Geburtsüberwachung verstärkt werden. Dies gilt umso mehr sobald vermehrt von missgebildeten Kälbern berichtet werden sollte. Es muss davon ausgegangen werden, dass das SHAV etwa ab Mitte Juli 2026 in Rheinland-Pfalz verbreitet war. In Analogie zum SBV wäre dann mit ersten geschädigten Kälbern ab Ende Oktober 2026 zu rechnen.

Welche Proben sind für die Laboruntersuchung geeignet? 

Die Virämie, also die Zeitspanne, in der infektiöse Viren im Blut des Wirtes zirkulieren, ist bei Viren der Simbu-Serogruppe sehr kurz (nur wenige Tage). Daher müssen Proben für den Erregernachweis in der akuten Phase, also während des Auftretens in der Fieberphase, entnommen werden. Als Probenmaterial eignen sich Serum- oder EDTA-Blutproben. Es genügt, pro Betrieb ein bis drei Tiere zu beproben. Der Erregernachweis erfolgt mittels real-time PCR am Landesuntersuchungsamt in Koblenz. Für den Erregernachweis bei Aborten, Totgeburten und missgebildeten Kälbern werden nach den Erfahrungen beim SBV vermutlich Gehirnproben (sowohl vom Groß- als auch Kleinhirn), Milz- sowie Blutproben für die Untersuchung geeignet sein. Nach Möglichkeit sollte der ganze Tierkörper eingesandt werden.

Was kostet die Laboruntersuchung? 

Die Laboruntersuchung auf SHAV ist für den Landwirt bis auf Weiteres kostenlos. Die Untersuchungsgebühren werden vom Land Rheinland-Pfalz im Rahmen eines landesweiten Monitorings übernommen. Das Untersuchungsprogramm des Landes zielt darauf ab, die Verbreitung im Land Rheinland-Pfalz sowie neue Erkenntnisse zu dokumentieren, um so den verschiedenen Akteuren einen aktuellen Überblick zu verschaffen. Wenn eine Untersuchung auf das SHAV im Rahmen des Monitorings gewünscht ist, bittet das Landesuntersuchungsamt dies auf den Probenbegleitschein entsprechend zu vermerken. Gleichzeitig weist das Landesuntersuchungsamt vorsorglich darauf hin, dass eingesendetes Probenmaterial infektionsverdächtiger Tiere im Rahmen des landesweiten Monitorings ggf. differenzialdiagnostisch auch ohne Untersuchungsauftrag auf das SHAV untersucht wird.

Wie können Tiere vor einer Infektion mit dem neuen SHAV geschützt werden?

Impfstoffe vermitteln den besten Schutz gegen eine Infektion, stehen derzeit absehbar jedoch nicht zur Verfügung. Grundsätzlich ist für diesen Erregertypus aber eine Impfstoffentwicklung denkbar. Um das Infektionsrisiko während der Gnitzen-aktiven Zeit zu mindern, sollten empfängliche Tiere sofern möglich vor Gnitzen geschützt werden.

Vorsorgemaßnahmen im Stall
  • Frequenz des Mistens und Einstreuens erhöhen
  • Ventilatoren, um die Luftzirkulation im Stall zu erhöhen
  • Tränken regelmäßig reinigen
  • Milchkammer sauber und trocken halten
Vorsorgemaßnahmen im Außenbereich bzw. Weide
  • Feuchtgebiete/Moorflächen meiden
  • sumpfige Stellen trockenlegen, Tränkebereich befestigen
  • Wannen und offene Tröge regelmäßig reinigen
  • Unterstand/Schutzhütte aufstellen
Vorsorgemaßnahmen am Tier
  • Repellentienbehandlung
Wann sind die Gnitzen besonders aktiv? 

Die Gnitzensaison beginnt in Deutschland witterungsabhängig im April bzw. Mai und dauert bis ca. Ende November. Überwinterungen einzelner Mücken im Stall sind möglich. Die höchste Aktivität der Gnitzen wird zwischen Juli und Oktober beobachtet. Die Gnitzen sind zumeist dämmerungsaktiv. Die weiblichen Gnitzen benötigen vor der Eiablage Blutmahlzeiten. Bei Temperaturen unter 10°C ist mit keiner nennenswerten Aktivität mehr zu rechnen. Eine Überwinterung weiblicher Gnitzen im Stall ist möglich.

Wie wird sich das Geschehen weiter entwickeln? 

Aufgrund der naiven Rinderpopulation gegenüber dem neuen Erreger und nicht bekannter Kreuzimmunitäten ist mit einer schnellen Ausbreitung des Virus zu rechnen. Aborte, Totgeburten und missgebildete Kälber, die evtl. im Laufe der nächsten Monate zur Welt kommen, sollten u. a. auch auf das SHAV untersucht werden. Um die weitere Entwicklung abschätzen zu können, wird die Immunitätslage zu beobachten sein.

Weitere Informationen 

Weitere Informationen zum SHAV-Geschehen kann der Rindergesundheitsdienst am Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz erteilen:

Tel: 0261 / 9149 - 385/386
E-Mail: Poststelle.Referat24(at)lua.rlp.de