Integrierte Molekulare Surveillance (IMS) am LUA
FAQ für die einsendenden Labore
Zur besseren Erkennung von Infektionsausbrüchen sequenziert das LUA in Zusammenarbeit mit den nationalen Referenzzentren am Robert Koch-Institut und den nationalen Konsiliarlaboratorien die Erbinformation von Infektionserregern.
Welche Erreger werden am LUA in der IMS sequenziert?
Folgende meldepflichtige Krankheitserreger sind für die Sequenzierung vorgesehen:
- Salmonella enterica subsp. enterica
- Enterohämorrhagischer Escherichia coli (EHEC)
- Listeria monocytogenes
- Legionella spp.
- Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA)
Welche Proben sollen eingesandt werden?
Bitte liefern Sie ausschließlich Proben ab, die vom LUA mit einem vorausgefüllten Einsendeschein über die rheinland-pfälzischen Gesundheitsämter angefordert wurden.
Wie lange sind Isolate aufzubewahren?
Erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Ihrer Meldung an das zuständige Gesundheitsamt keine Aufforderung zur Ablieferung, kann das Material fachgerecht entsorgt werden.
Welches Material soll eingesendet werden?
Bevorzugt: Isolat
Alternativ: Stuhlprobe (Salmonellen, EHEC)
Wie ist das Material zu versenden?
Das Isolat auf Einzelkoloniebasis auf einen Watteträger mit Transportmedium (z. B. Amies) überführen und gemäß UN3373 sicher verpacken.
Einsendeschein ausfüllen und beilegen (vgl. „Wie füllt man den Einsendeschein korrekt aus?“).
Was ist zu tun, wenn kein Material mehr vorhanden ist?
Falls weder Isolat noch Stuhlprobe verfügbar sind, informieren Sie bitte das anfordernde Gesundheitsamt unter Angabe des Aktenzeichens darüber, dass bei Ihnen kein Material mehr vorliegt.
Wie füllt man den Einsendeschein korrekt aus?
Hier finden Sie eine genaue Anleitung zum Ausfüllen des Einsendescheins.
Werden die Kosten für die Einsendung erstattet?
Ja, wir erstatten Ihnen die Kosten für Porto, Versandmaterialien und ähnliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Einsendung entstehen. Genauere Informationen dazu finden Sie auf Seite 1 des Einsendescheins.
Bitte beachten Sie: Eine Kostenerstattung ist nur möglich, wenn die Einsendung auf unsere Anforderung über das Gesundheitsamt erfolgt ist.