Qualitätsmanagement im LUA

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht Proben aus den Bereichen Humanmedizin, Tiermedizin und Lebensmittelchemie. Die Ergebnisse dienen einerseits dazu, Anforderungen an den Gesundheits- und Verbraucherschutz umzusetzen. Andererseits können sie auch Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen von großer Tragweite sein und bei Beanstandungen zu erheblichen Konsequenzen für die Rechtsunterworfenen führen. Deswegen stellt das Landesuntersuchungsamt höchste Anforderungen an die Zuverlässigkeit der Prüfmethoden und die Verlässlichkeit seiner Ergebnisse. Konkret bedeutet dies, dass alle Personen, die an den Prüfungen beteiligt sind, über die entsprechende fachliche Kompetenz verfügen und ein Qualitätsmanagementsystem etabliert ist, das u.a. vorgibt, dass

  • alle relevanten Geräte in regelmäßigen Abständen überprüft werden,
  • nur validierte Prüfmethoden zum Einsatz kommen,
  • die regelmäßige Teilnahme an externen Eignungsprüfungen verpflichtend ist und
  • alle Schritte, die im Rahmen der Untersuchung durchgeführt werden, nachvollziehbar dokumentiert sind.

Das Qualitätsmanagementsystem des LUA basiert auf verschiedenen gesetzlichen oder anderweitigen Vorgaben: Im Bereich der amtlichen Überwachung ist durch die Verordnung (EU) 2017/625 eine Akkreditierung, basierend auf der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 ("Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien"), vorgeschrieben. Ebensolche Verpflichtungen ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 für den Bereich Tiermedizin und aus der Trinkwasserverordnung für die Trinkwasserlaboratorien in den Abteilungen Humanmedizin und Lebensmittelchemie. Des Weiteren sind für den Bereich der humanmedizinischen Laboratorien die Vorgaben der "Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen" (RiliBÄK) verbindlich einzuhalten.
 
Alle diese Anforderungen sind in dem Qualitätsmanagementsystem des LUA zusammengefasst. Sie werden regelmäßig durch interne Audits und externe Begutachtungen, die im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens durchgeführt werden, überprüft. Im Akkreditierungsverfahren werden sowohl die fachliche Kompetenz als auch die organisatorischen Grundlagen, die für einen ordnungsgemäßen Untersuchungsablauf notwendig sind, von einer unabhängigen Stelle überprüft und - sofern die Voraussetzungen gegeben sind - bestätigt. Auffälligkeiten werden im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses nachgebessert.
 
Das LUA wurde im Jahr 1998 erstmalig durch die Staatliche Anerkennungsstelle für Lebensmittelüberwachung (SAL) akkreditiert, seit 2013 erfolgt die Kompetenzbestätigung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).
 
Das Landesuntersuchungsamt ist nach der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditiert. Der Anhang zu der Akkreditierungsurkunde, aus dem der Umfang der Akkreditierung entnommen werden kann, kann nach Eingabe der Registrierungsnummer D-PL-18599-02-00 auf der Homepage der Deutschen Akkreditierungsstelle (https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html) eingesehen werden.
 
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