Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: Alle können etwas tun
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefährlich - umso gefährlicher aber ist sie für die bei uns heimischen Wildschweine sowie Hausschweine. Eine Infektion führt fast immer nach wenigen Tagen zu einem qualvollen Tod der betroffenen Schweine. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der Seuche hohe wirtschaftliche Schäden.
Das Virus ist hochansteckend und kann durch Unwissen und Unachtsamkeit leicht verschleppt werden. Mittlerweile ist die Seuche in breiten Teilen Europas auf dem Vormarsch - mit erheblichen Folgen. Während Wildschweine in den betroffenen Jagdrevieren aussterben, müssen in infizierten Hausschweinebeständen alle Tiere getötet werden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und auch, um dem sicheren qualvollen Tod zuvorzukommen.
Damit die Tierseuche nicht noch weiter um sich greift, braucht es die Unterstützung aller! Auch Menschen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten.
Bürgerinnen und Bürger
In bereits betroffenen Gebieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Das Ziel ist es dort, Wildschweine in ihrer natürlichen Umgebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Hunde müssen deshalb unbedingt angeleint werden. Außerdem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Freizeitaktivitäten anzuordnen und beispielsweise Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren.
Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver aufmerksam wird, sollte diesen nicht berühren, da alle Leichenteile hochinfektiös sind. Die Kadaverfunde bitte direkt bei dem Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung melden. Eine Dokumentation mit Bild und Georeferenzdaten vom Handy ist über die kostenlose App „Tierfundkataster“ (https://www.tierfund-kataster.de/) wünschenswert.
Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Rohschinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt:
- Keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Urlaub mitbringen
- Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen
- Keine Essensreste an Haus- oder Wildschweinen verfüttern und diese hiervon fernhalten
Jägerinnen und Jäger
Jäger müssen darauf achten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Trophäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdreise mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Kleidung und Messer gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Jagdhunde kommen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beachten.
Mehr dazu steht im Merkblatt für Schweinehalter, Tierärzte und Jäger
Proben einsenden: Monitoring zur ASP-Früherkennung
Die Jägerschaft ist aufgefordert, wachsam zu sein und Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine auf ASP zu beproben. Je früher eine Tierseuche erkannt wird, desto besser stehen die Bekämpfungschancen. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung.
In zwei Merkblättern des LUA gibt es Hinweise zur Probenentnahme und Hinweise zum Probenversand.
Hintergründe zum Monitoring finden sich in der Tierseuchenrechtlichen Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen.
Landwirtinnen und Landwirte
Schweinehaltende Betriebe sind aufgefordert, die Biosicherheit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu gehört insbesondere:
- keine Speiseabfälle an Schweine verfüttern
- den Zutritt für betriebsfremde Personen beschränken und über eine Hygieneschleuse steuern
- in den Ställen sind betriebseigene Stiefel und immer Schutzkleidung zu tragen
- ohne gründliches Händewaschen (oder frische Einweghandschuhe) darf keiner in den Stall
- Futter und Einstreumaterial sind lange genug wildschweinsicher gelagert
- konsequent reinigen und desinfizieren wo erforderlich
Mehr dazu im Merkblatt für Schweinehalter, Tierärzte und Jäger
Fachpersonal mit Kontakt zu Schweinehaltungen
Auch wenn betriebsfremde Personen idealerweise keinen Zutritt zu Hausschweinbeständen haben sollten – Fachpersonal wie beispielsweise Amtsveterinäre, Tierärzte oder landwirtschaftliche Beratern kommen unweigerlich in Kontakt mit Schweinen. Diese Personengruppe hat ein deutlich höheres Risiko, Krankheitserreger zu verschleppen und muss deshalb ganz besonders auf konsequente Hygiene vor und nach dem Betreten eines Stalles achten.
Mehr dazu steht in einem Merkblatt des LUA für Fachpersonal.
Afrikanische Schweinepest
- Merkblatt Afrikanische Schweinepest für Kleinsthaltungen(242 KB)
- Merkblatt Afrikanische Schweinepest für Schweinehalter, Tierärzte und Jäger(194 KB)
- Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen - konsolidierte Fassung vom 11.01.2020(571 KB)
- Merkblatt zur Entnahme von Proben zur Untersuchung auf KSP und ASP(167 KB)
- Merkblatt zum Verbringen von Proben zur Untersuchung auf KSP und ASP(349 KB)
- Merkblatt für Besucher in Schweinehaltungen(708 KB)
Fragen & Antworten
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat wichtige Informationen zur Afrikanischen Schweinepest für Bürger, Jäger, Förster, Landwirte und Tierärzte zusammengetragen. Sie finden den Fragenkatalog auf der MKUEM-Homepage.
Infomaterial
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt auf seiner Homepage umfangreiches Informationsmaterial rund um die Afrikanische Schweinepest zur Verfügung. Hier geht es weiter zum Internetauftritt des BMEL.