Kindern mit Sicherheit eine Freude machen
Wer Kindern Spielzeug schenkt, möchte ihnen eine Freude machen – und sie nicht in Gefahr bringen. Für Spielzeug existieren zahlreiche gesetzliche Regelungen, die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Waren tragen die Hersteller und Importeure. Allerdings stellen die Überwachungsbehörden immer wieder fest, dass trotzdem einige Teddys, Puzzles oder Puppen in den Handel kommen, die nicht in die Hände von Kindern gehören.
Zwar bietet der Preis alleine keine Gewähr für Sicherheit – erfahrungsgemäß ist billiges Spielzeug aber häufiger schlecht verarbeitet und birgt eher gefährliche Inhaltsstoffe. Bedenkenlos schenken kann, wer beim Einkauf im Fachhandel einige Tipps beachtet.
Mit allen Sinnen: Spielzeug genau unter die Lupe nehmen
Eltern sollten Spielzeug bereits im Laden genau ansehen. Prüfen Sie bei Spielsachen, ob sich womöglich Kleinteile leicht ablösen lassen: Hier besteht die Gefahr, dass Kinder daran ersticken.
Beim Kauf von Holzspielzeug sollten Sie darauf achten, dass das Holz richtig verarbeitet ist. Die Schnittflächen sollten sauber ausgesägt, abgeschliffen und frei von Splittern und scharfen Kanten sein.
Kaufen Sie altersgerecht ein: Achten Sie genau auf die empfohlenen Altersangaben oder den Hinweis „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“. Lassen Sie sich im Zweifelsfall im Geschäft Ihres Vertrauens beraten.
Chemische Substanzen: Leider nicht immer zu erkennen
Schwieriger ist es für Eltern, kritischen chemischen Stoffen auf die Schliche zu kommen. Leider verraten sich nicht alle gesundheitlich bedenklichen Stoffe so leicht, wie beispielsweise stinkende Lösungsmittel.
Weichmacher
Einige Weichmacher sind verboten, weil sie die Fortpflanzungsfähigkeit gefährden. Je intensiver der Kontakt mit belastetem Spielzeug, desto größer das Risiko, Weichmacher über den Speichel oder die Haut aufzunehmen. Ob gefährliche Weichmacher enthalten sind, kann der Verbraucher weder sehen noch riechen.
Tipp: Wer Weichmacher vermeiden will, sollte beim Kauf darauf achten, dass Spielsachen als „PVC-frei“ gekennzeichnet sind. Anders als PVC benötigen viele andere Kunststoffe überhaupt keine Weichmacher.
PAK
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, sind krebserregend und erbgutverändernd. Sie sind in Weichmacherölen und Rußen enthalten, die Gummi und Kunststoffen zugesetzt werden, um sie elastisch zu machen oder schwarz zu färben.
Tipp: Vertrauen Sie Ihrer Nase: Produkte mit hohem PAK-Gehalt riechen deutlich nach Teer oder Mottenkugeln. Solche Produkte sollten im Regal bleiben oder umgetauscht werden.
Lösungsmittel
Es gibt eine Reihe von zum Teil stark riechenden Lösungsmitteln. Eines der bekanntesten ist Benzol, das früher häufig als Lösungsmittel in der chemischen Industrie eingesetzt wurde. Aufgrund seines hohen krebserregenden Potenzials wurde es inzwischen weitestgehend durch weniger giftige Stoffe ersetzt.
Tipp: Bedenkliche Lösungsmittel wie Benzol werden immer wieder in Filzmalstiften nachgewiesen. Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder Filzstifte nicht in den Mund nehmen. Stark chemisch riechende Stifte sollten erst gar nicht gekauft werden.
Formaldehyd
Formaldehyd kommt in Spielzeug aus Sperrholz vor, wenn zum Verleimen der Holschichten formaldehydhaltige Kunstharze eingesetzt werden. Formaldehyd gast aus dem Leim aus, verbreitet sich in der Raumluft und reizt die Haut und die Schleimhäute. Es steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen.
Tipp: Kaufen Sie möglichst Spielzeug aus Massivholz. Kinderzimmer sollten regelmäßig durchgelüftet werden - nicht nur wegen möglicher Schadstoffe.
Azofarbstoffe
Azofarbstoffe können bei Haut- und Schleimhautkontakt Krebs erzeugen und sind daher verboten. Sie sind nicht flüchtig und auch kaum auswaschbar - schließlich soll sich die Farbe möglichst lange in den Textilien halten. Heimische Textilhersteller verzichten auf den Einsatz dieser Farbstoffe. In importierten Produkten werden sie aber immer noch nachgewiesen.
Dispersionsfarbstoffe
Ein Großteil der Dispersionsfarbstoffe gilt als allergieauslösend. Acht davon sollten wegen ihres gesundheitlichen Risikos für den Verbraucher nicht mehr bei Textilien verwendet werden. Allerdings existieren bislang keine gesetzlichen Grenzwerte für diese Substanzen. Dispersions- und Azofarbstoffe können zum Beispiel in Puppenkleidern enthalten sein.
Schwermetalle
Schwermetalle wie Cadmium oder Blei können beispielsweise in den Lacken von Holzspielzeug enthalten sein. Lutscht ein Kind an einem Spielzeug, können die Schwermetalle durch den Speichel herausgelöst und vom Körper aufgenommen werden.
Tipp: Achten Sie beim Einkauf auf das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“.
Orientierung im Schilderwald: Was von Prüfsiegeln zu halten ist
Siegel ist nicht gleich Siegel. Verbraucher sollten beim Kauf von Spielzeug auf das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ vertrauen. Es stellt sicher, dass die Ware von unabhängigen Dritten getestet wurde. Vergeben wird es von anerkannten Stellen, die immer namentlich auf dem Siegel genannt sind, wie beispielsweise von den Technischen Überwachungsvereinen (TÜV).
Das Zeichen für den Öko Tex Standard 100 findet sich häufig auf Plüschtieren und garantiert, dass bei Textilien die Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten werden.
Insgesamt wenig aussagekräftig ist dagegen das europäische CE-Zeichen. Die Hersteller vergeben dieses Zeichen in der Regel selbst und bestätigen damit lediglich, dass gewisse Mindestanforderungen zum freien Warenverkehr innerhalb der EU eingehalten werden. Das CE-Zeichen garantiert aber keine unabhängige Prüfung und ist kein verlässliches Qualitätszeichen beim Spielzeugeinkauf.
RAPEX - Europaweite Überwachung
Weitere Informationen zu Spielwaren und anderen Bedarfsgegenständen, die von Überwachungsbehörden beanstandet wurden, finden Sie im Internet unter https://ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport.