Welche Proben wir untersuchen (und welche nicht)

Grundsätzlich gilt: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist ein staatlicher Dienstleister für die kommunalen Überwachungsbehörden des Landes Rheinland-Pfalz. Es untersucht Proben – mit wenigen Ausnahmen – für die Gesundheits- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Keine Lebensmittelproben von Privatpersonen und Gewerbetreibenden

Das Landesuntersuchungsamt kann Privatpersonen und Gewerbetreibenden keine Untersuchung von Lebensmitteln, Wein, Bedarfsgegenständen, Kosmetik oder Arzneimitteln anbieten. Wir untersuchen ausschließlich Proben, die im Rahmen der staatlichen Lebensmittelüberwachung von amtlichen Lebensmittelkontrolleuren der Landkreise und kreisfreien Städte oder von unseren eigenen Weinkontrolleuren entnommen wurden. 

Wenn Sie Lebensmittel aus privatem Interesse untersuchen lassen möchten oder als Gewerbetreibender einen Dienstleister für Eigenkontrolluntersuchungen benötigen, wenden Sie sich bitte an ein kommerzielles Handelslabor.

Ausnahme sind Beschwerdeproben von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Rheinland-Pfalz. Wenn Sie mit einem gekauften oder in der Gastronomie servierten Lebensmittel nicht einverstanden sind, können Sie sich beschweren. Ansprechpartner dafür sind die Veterinärämter der Kreisverwaltungen und die Ordnungsämter der kreisfreien Städte Ihres Wohnortes. Informationen zur Verbraucherbeschwerde finden Sie hier auf unserer Homepage

Keine Trinkwasserproben aus privaten Hausinstallationen

Das Landesuntersuchungsamt kann Privatpersonen keine Untersuchung von Trinkwasser aus Hausinstallationen anbieten. Wir untersuchen nur folgende Proben gemäß Trinkwasserverordnung:

  1. Amtliche Trinkwasserproben, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter entnommen wurden
  2. Nicht-amtliche Trinkwasserproben von Probenehmerinnen und Probenehmern, die als Beschäftigte eines zentralen Wasserwerks im Sinne des § 3 Nummer 2 (a) der TrinkwV oder als Beschäftigte einer Einrichtung gemäß § 23 Absatz 5, Nummern 1-3 des IfSG (Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) tätig sind.

Informationen zu allen weiteren in Rheinland-Pfalz zugelassenen Untersuchungsstellen finden Sie hier auf unserer Homepage. In der dort hinterlegten Liste finden Sie Anbieter, die eine mikrobiologische und/oder physikalisch-chemische Untersuchung anbieten und an die Sie sich wenden können.

Proben vom Tier und Tierkörper

Das Institut für Tierseuchendiagnostik des Landesuntersuchungsamtes ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Untersuchung von Tieren und vom Tier stammender Proben. Es untersucht auch Proben im Auftrag von Privatpersonen, zum Beispiel, um Krankheits- oder Todesursachen von Haustieren festzustellen. Ausführliche Informationen zur Einsendung von Proben finden Sie hier auf unserer Homepage.