Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit Ist eine nicht ansteckende Infektionskrankheit, die durch stechende Insekten übertragen wird. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden. Von der Blauzungenkrankheit sind Schafe und Rinder, selten auch Ziegen betroffen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Übertragung
Die Seuche wird durch verschiedene Culicoides Mücken (ca. 1-3 mm groß) aus der Familie der Gnitzen übertragen. In Deutschland, den Niederlanden und Belgien ist Culicoides dewulfi der Hauptüberträger. Diese saugenden Insekten nehmen das im Blut eines bereits infizierten Tieres zirkulierende Virus auf und übertragen es beim Stechen auf ein anderes Tier.
Die Krankheit tritt überwiegend während der Sommerregenzeit auf. Diese saisonale Erscheinungsform der Erkrankung hängt eng mit der Flugzeit der Culex-Mücken zusammen. Die Seuchenhöhepunkte sind daher bei feuchtwarmen Wetter und während der Schwärmperiode. Die Mücken fliegen aber noch bei Temperaturen bis etwa 8°C und sind hauptsächlich zwischen den Abend- und Morgendämmerung aktiv. Durch Winde können infizierte Mücken bis zu 200 km weit versetzt werden und anschließend am neuen Ort den Erreger weiterverbreiten.
Symptome und Diagnostik
Als zyklisch verlaufende Allgemeinerkrankung mit einer Inkubationszeit zwischen 1 und 8 Tagen bei Schafen und 5 bis 12 Tagen bei Rindern zeigt sie folgendes Erscheinungsbild:Rinder weisen Flotzmaulläsionen, Kronsaumschwellungen, z. T. unruhigen Gang, sowie Zitzennekrosen auf. Die Euterhaut verfärbt sich dunkel und stirbt ab. Die Veränderungen am Flotzmaul und Kronsaum verheilen binnen weniger Tage, die Nekrosen am Euter bleiben längere Zeit sichtbar. Schafe zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Schwellungen und Zyanosen im Maulbereich und an der Zunge. Der Kronsaum an den Klauen rötet sich und wird schmerzhaft, Lahmheiten können die Folge sein.
Ein typisches Krankheitsbild ist nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts meist nur bei Schafen zu finden. Aber selbst bei dieser Tierart kann anhand des klinischen Bildes keine sichere Diagnose gestellt werden. Sehr ähnliche Symptome werden auch durch andere virale Infektionserreger verursacht wie u. a. das Maul- und Klauenseuche-Virus, Akabane-Virus oder Border disease-Virus.
Da das Virus der Blauzungenkrankheit mit den roten Blutzellen vergesellschaftet ist, sollte Vollblut zur Laboruntersuchung genutzt werden. Hier gibt es sowohl direkte Erregernachweise als auch indirekte Antikörpernachweise.
Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit in der EU finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission. Weitere Informationen und Übersichtskarten finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und beim TierSeuchenInformtionssystem (TSIS).
Verbringung
Informationen zu den Verbringungsregelungen und Vordrucke für Tierhaltererklärungen gibt es auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM).
Impfung
Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und auch die Verbringung erleichtert. Sie ist freiwillig, das Land und die Tierseuchenkasse zahlen einen Zuschuss zur BT-Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Es gibt in Deutschland gestattete BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Tierhalter sollten sich mit ihren Fragen zur Impfung an ihren Hoftierarzt wenden.
Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung unter Angabe der Registriernummer im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden. Dabei sind das Impfdatum, der verwendete Impfstoff, die eingesetzte Charge sowie die Tierart anzugeben. Schafe und Ziegen werden bestandsbezogen erfasst, Rinder einzeln unter Angabe der individuellen Ohrmarkennummer.
Eine Liste der zugelassenen Tierimpfstoffe gibt es auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).
Ausführliche Informationen zur Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit gibt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut.
Blauzungenkrankheit: Änderung des Untersuchungsschemas im LUA
[14. August 2024] Hinweis für Veterinäre und Landwirte, die Proben zur Untersuchung auf das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV 3) an das Landesuntersuchungsamt (LUA) schicken: Das BTV 3-Infektionsgeschehen breitet sich in Deutschland mit einer enormen Geschwindigkeit aus. Mittlerweile hat ganz Deutschland seinen BTV-Freiheitsstatus verloren. Das LUA ändert deshalb sein Untersuchungsschema.
Nach Mitteilung des Nationalen Referenzlabors für Blauzungenkrankheit (NRL BT) am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kommt aktuell in Deutschland nur die Infektion mit dem Blauzungenvirus vom Serotyp 3 vor, weshalb derzeit jedes pan-BTV-positive Tier als BTV 3-positiv bewertbar ist. Aus Sicht des NRL BT besteht derzeit keine zwingende Notwendigkeit, jede pan-BTV-positive Probe auch auf BTV 3 zu testen.
Im Hinblick auf die verfügbaren Laborkapazitäten erfolgen daher in Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Mobilität die Untersuchungen auf BTV im Institut für Tierseuchendiagnostik des LUA ab sofort und bis auf Weiteres nach folgendem Schema: Alle zur Untersuchung auf BTV eingehenden Proben werden wie bisher molekularbiologisch in der panBTV-PCR untersucht. Pro Bestand wird aber nur noch eine (1) Probe exemplarisch weitergehend in der BTV 3-spezifischen PCR untersucht.
Die Befundmitteilung wird beim Nachweis von BTV 3 um folgende Angaben ergänzt: Nach Mitteilung des FLI ist im Hinblick auf das aktuelle BTV-Seuchengeschehen derzeit jedes pan-BTV-positive Tier als BTV 3-positiv bewertbar. Die weitergehende Differenzierung auf den Serotyp 3 des BTV erfolgt im LUA daher nur noch exemplarisch an einer (1) Probe pro Einsendung. Alle in der panBTV-PCR positiv getesteten Tiere der Einsendung sind als BTV 3-positiv im TSN einzustellen.
Um das mögliche Auftreten von Infektionen mit anderen BTV-Serotypen (z. B. BTV 8, BTV 4 oder neue Serotypen) detektieren zu können, werden in der panBT positive Proben stichprobenartig weitergehend untersucht. Fälle mit untypischer BTV-Klinik und negativem Ergebnis in der panBT-PCR werden weiterhin differenzialdiagnostisch auf in Frage kommende Erkrankungen (z. B, EHDV, MKS) untersucht.
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Tierseuche und Empfehlungen zur Hygiene in Ställen gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).