Untersuchung von Trinkwasser

Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln haben Verbraucher bei Trinkwasser keine Wahl: Sie sind auf das Wasser angewiesen, das in ihrer Region aus dem Hahn kommt. Einwandfreies Trinkwasser in ausreichenden Mengen war jedoch nicht immer selbstverständlich. Die Erfahrungen mit den trinkwasserbedingten bakteriellen Seuchen wie Cholera oder Typhus in der Vergangenheit führten dazu, dass Trinkwasser heute ständig hygienisch überwacht wird und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel ist.

Damit Trinkwasser gleichbleibend hohen Qualitätsanforderungen genügt, gibt es mit der Trinkwasserverordnung ein ausführliches Regelwerk und mit TWISTweb ein modernes elektronisches Werkzeug für die Trinkwasserüberwachung. Wasserversorgungsunternehmen (WVU) sind verpflichtet, regelmäßig Trinkwasserproben zu nehmen, untersuchen zu lassen und sowohl das lokal zuständige Gesundheitsamt der jeweiligen Kreisverwaltung als auch die Öffentlichkeit über die Ergebnisse dieser Eigenkontrollen zu informieren. Die lokalen Gesundheitsämter der Kreisverwaltungen beaufsichtigen die Wasserversorger in ihrem Zuständigkeitsbereich und veranlassen zusätzlich zu den Eigenkontrollen in der Regel mindestens ein Mal jährlich eine Kontrolluntersuchungen zur "Kontrolle der Kontrolle".

Leitkeim-System deckt Verunreinigung auf

Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein. Da der direkte Nachweis von verschiedenen möglichen Krankheitserregern im Trinkwasser routinemäßig nicht machbar ist, wurde für die mikrobiologische Überwachung ein Leitkeim-System entwickelt, das im Wesentlichen auf dem Nachweis von Fäkalindikator-Bakterien beruht. Dadurch soll das Risiko einer Trinkwasserverunreinigung mit Abwasser oder mit menschlichen oder tierischen Ausscheidungen sowie potentiellen Krankheitserregern erkannt werden.

Als unverändert wichtigster Fäkalindikatorkeim gilt Escherichia coli, ein Bewohner des menschlichen und tierischen Darms. Von Escherichia coli zu unterscheiden sind die Coliformen Keime, welche nicht nur fäkaler Herkunft sind. Als allgemeiner Massstab für den Reinheitsgrad des Wassers dient die Bestimmung der Koloniezahl. Wenn nötig kann die mikrobiologische Untersuchung auf weitere Fäkalindikatoren wie Enterokokken oder auf den Nachweis von Clostridium perfringens oder Legionellen ausgeweitet werden. 

Mit der mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchung unterstützt das LUA die Gesundheitsämter bei ihrer zentralen Aufgabe der Trinkwasserüberwachung. Die Untersuchungen dienen der Erfolgskontrolle bei der Wasseraufbreitung und damit zu einer sicheren Trinkwasserversorgung.

Benannte Stelle nach Trinkwasserverordnung

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist in Rheinland-Pfalz Benannte Stelle nach der Trinkwasserverordnung (§ 15 Abs. 4) und überprüft in Rheinland-Pfalz ansässige Trinkwasser-Untersuchungsstellen (Laboratorien).

Grundsätzlich dürfen nur noch von einer benannten Stelle überprüfte und vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) gelistete Laboratorien Untersuchungen nach der (neuen) Trinkwasserverordnung (TrinkwV, BGBl I S. 959) durchführen. Die Liste enthält die Laboratorien, die alle Anforderungen des § 15 Abs. 4 Satz 1 TrinkwV erfüllen und dies der benannten Stelle (nach § 15 Abs. 4) nachgewiesen haben.

Laboratorien mit Sitz außerhalb von Rheinland-Pfalz sind in dieser Liste nicht aufgeführt. In anderen Bundesländern gelistete Laboratorien werden in Rheinland-Pfalz den hier gelisteten gleichgestellt. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht.

Eine Grundvoraussetzung für die Überprüfung und Aufnahme in die Liste des MKUEM ist unter anderem eine Akkreditierung im Trinkwasserbereich. Formlose schriftliche Anträge nach § 15 Abs. 4  TrinkwV können an folgende Anschrift des LUA eingereicht werden:

Landesuntersuchungsamt
Benannte Stelle nach TrinkwV
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz