Untersuchung von Trinkwasser
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Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln haben Verbraucher bei Trinkwasser keine Wahl: Sie sind auf das Wasser angewiesen, das in ihrer Region aus dem Hahn kommt. Einwandfreies Trinkwasser in ausreichenden Mengen war jedoch nicht immer selbstverständlich. Die Erfahrungen mit den trinkwasserbedingten bakteriellen Seuchen wie Cholera oder Typhus in der Vergangenheit führten dazu, dass Trinkwasser heute ständig hygienisch überwacht wird und eines der am besten kontrollierten Lebensmittel ist.
Damit Trinkwasser gleichbleibend hohen Qualitätsanforderungen genügt, gibt es mit der Trinkwasserverordnung ein ausführliches Regelwerk und mit TWISTweb ein modernes elektronisches Werkzeug für die Trinkwasserüberwachung. Wasserversorgungsunternehmen (WVU) sind verpflichtet, regelmäßig Trinkwasserproben zu nehmen, untersuchen zu lassen und sowohl das lokal zuständige Gesundheitsamt der jeweiligen Kreisverwaltung als auch die Öffentlichkeit über die Ergebnisse dieser Eigenkontrollen zu informieren. Die lokalen Gesundheitsämter der Kreisverwaltungen beaufsichtigen die Wasserversorger in ihrem Zuständigkeitsbereich und veranlassen zusätzlich zu den Eigenkontrollen in der Regel mindestens einmal jährlich eine amtliche Kontrolluntersuchung zur "Kontrolle der Kontrolle".
Leitkeim-System deckt Verunreinigung auf
Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein. Da der direkte Nachweis von verschiedenen möglichen Krankheitserregern im Trinkwasser routinemäßig nicht machbar ist, wurde für die mikrobiologische Überwachung ein Leitkeim-System entwickelt, das im Wesentlichen auf dem Nachweis von Fäkalindikator-Bakterien beruht. Dadurch soll das Risiko einer Trinkwasserverunreinigung mit Abwasser oder mit menschlichen oder tierischen Ausscheidungen sowie potentiellen Krankheitserregern erkannt werden.
Als unverändert wichtigster Fäkalindikatorkeim gilt Escherichia coli, ein Bewohner des menschlichen und tierischen Darms. Von Escherichia coli zu unterscheiden sind die Coliformen Keime, welche nicht nur fäkaler Herkunft sind. Als allgemeiner Maßstab für den Reinheitsgrad des Wassers dient die Bestimmung der Koloniezahl. Die mikrobiologische Untersuchung auf weitere Fäkalindikatoren wie Enterokokken gehört mittlerweile zu den allgemeinen Anforderungen. Der Nachweis von Clostridium perfringens ist erforderlich, wenn das Rohwasser von Oberflächenwasser stammt oder von Oberflächenwasser beeinflusst wird. Legionellen werden in Anlagen der Trinkwassererwärmung von Gebäudeversorgungsanlagen untersucht.
Mit der mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchung unterstützt das LUA die Gesundheitsämter bei ihrer zentralen Aufgabe der Trinkwasserüberwachung. Die Untersuchungen dienen der Erfolgskontrolle bei der Wasseraufbereitung und der trinkwasserhygienischen Kontrolle im Verteilungsnetz.
Das Landesuntersuchungsamt kann Privatpersonen keine Untersuchung von Trinkwasser aus Hausinstallationen anbieten. Nähere Informationen zu den Untersuchungsdienstleistungen des Landesuntersuchungsamtes finden Sie hier auf unserer Homepage.
Benannte Stelle nach Trinkwasserverordnung
Das Landesuntersuchungsamt Referat 35 (LUA) ist in Rheinland-Pfalz Benannte Stelle gemäß § 40 der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 159, 2) und zuständig für die Zulassung, Listung und Überprüfung für in Rheinland-Pfalz ansässige Trinkwasser-Untersuchungsstellen (Laboratorien).
Grundsätzlich dürfen nur von einer benannten Stelle zugelassene und gelistete Laboratorien Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung durchführen. Die Liste enthält die Laboratorien, die alle Anforderungen gemäß § 15 Absatz 4 Satz 2 bis 5 und Absatz 5 und 6 sowie §19 Absatz 3 Satz 5 der Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S.459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4343) geändert worden ist, erfüllen und dies der benannten Stelle nachgewiesen haben.
Laboratorien mit Sitz außerhalb von Rheinland-Pfalz sind in dieser Liste nicht aufgeführt. In anderen Bundesländern gelistete Laboratorien werden in Rheinland-Pfalz den hier gelisteten gleichgestellt. Einen Zugang zu den Listen der Bundesländer finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Zulassung von Trinkwasser-Untersuchungsstellen
Voraussetzungen für die Zulassung als Trinkwasser-Untersuchungsstelle sind:
- die Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen einschließlich Probenahmen,
- die Einhaltung der Vorgaben nach Trinkwasserverordnung unter Berücksichtigung der angeführten Anlagen,
- die Arbeit nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
- ein funktionierendes System der internen Qualitätssicherung,
- die erfolgreiche Beteiligung an externen Qualitätssicherungsprogrammen,
- der Einsatz von hinreichend qualifiziertem Personal für die Durchführung der Untersuchungen,
- Übermittlung der Untersuchungsdaten über das landeseinheitliche EDV-Verfahren Trinkwasserinformationssystem TWISTweb
Weitere Informationen finden Sie in den Hinweisen Zulassung, Listung und Überprüfung von TW-US in RLP.
Antrag auf Zulassung und Listung als Trinkwasser-Untersuchungsstelle in Rheinland-Pfalz
Für die Zulassung und Aufnahme in die Landesliste gemäß § 40 TrinkwV stellt das Labor einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Benannten Stelle nach TrinkwV:
Landesuntersuchungsamt
Referat 35
Benannte Stelle nach TrinkwV
Mainzer Str. 112
56068 Koblenz
poststelle.referat35(at)lua.rlp.de
Mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegende Unterlagen
A) Antragsformular Zulassung Trinkwasser-Untersuchungsstellen (bitte elektronisch bearbeiten)
Antragsformular Zulassung TW-US RLP
Bitte bearbeiten Sie diese Formulare elektronisch, beginnend mit Datenblatt 1. Bitte ändern Sie die Formatierungen nicht. Für Fragen zur Bearbeitung stehen wir Ihnen telefonisch unter 0261 391-537 oder per E-Mail: poststelle.referat35(at)lua.rlp.de gern zur Verfügung.
B) ergänzende Unterlagen
Den formlosen Antrag und die zugehörigen Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an: poststelle.referat35(at)lua.rlp.de
Aufrechterhaltung der Zulassung
Änderungen
Änderungen bezüglich Akkreditierungsumfang, Personal, Standort etc. müssen unverzüglich der Benannten Stelle angezeigt werden. Dies kann per E-Mail erfolgen.
Jahresmeldung
Alle Trinkwasser-Untersuchungsstellen in Rheinland-Pfalz, die nach TrinkwV zugelassen sind, müssen der Benannten Stelle unaufgefordert zum 31. März eine Jahresmeldung für das vergangene Kalenderjahr per E-Mail an Poststelle.Referat35(at)lua.rlp.de zu übermitteln.
Das benötigte Formular für die Jahresmeldung steht als Excel-Datei zur Verfügung.
Für jeden Labor-Standort ist eine eigene Jahresmeldung (eigene Datei) zu erstellen. Bitte bearbeiten Sie das Formular elektronisch, beginnend mit Datenblatt 1. Bitte ändern Sie die Formatierungen nicht. Für Fragen zur Bearbeitung stehen wir Ihnen telefonisch unter 0261 391-537 oder per E-Mail: poststelle.referat35(at)lua.rlp.de gern zur Verfügung.
Untersuchungsstellen nach Trinkwasserverordnung mit Sitz in Rheinland-Pfalz
- Liste der Untersuchungsstellen nach TrinkwV(90 KB)
- Parameter der gelisteten Laboratorien(310 KB)
- Hinweise zur Zulassung, Listung und Überprüfung von Trinkwasser-Untersuchungsstellen in Rheinland-Pfalz(285 KB)
- Liste der notwendigen Unterlagen(241 KB)
- Antrag auf Zulassung und Listung nach §40 TrinkwV(462 KB)
- Jahresmeldung Trinkwasseruntersuchungsstelle(395 KB)