Informationen für Einsender von Proben
- Zusätzliche Untersuchungen an Proben im Rahmen der Tierseuchenüberwachung
- Wo finden Sie uns und wie sind unsere Geschäftszeiten?
- Welche Angaben muss ich zu den Proben machen?
- Welche Kosten fallen für die durchgeführten Untersuchungen an?
- Gift im Spiel? Proben direkt ins passende Labor!
- Was ist mit Wasserproben aus Fischteichen oder Fließgewässern?
Die im Landesuntersuchungsamt (LUA), Institut für Tierseuchendiagnostik, durchgeführten Untersuchungen dienen der Feststellung bzw. dem Ausschluss von Tierseuchen und damit auch der Erhebung des Gesundheitsstatus des Einzeltieres und des Bestandes. Mit der Unterschrift auf dem Untersuchungsantrag bestätigen der Tierbesitzer und der Probennehmer grundsätzlich auch die Korrektheit der gemachten Angaben bezüglich der Probenentnahme, der Identität der Tiere und der von diesen genommenen Proben.
Im konkreten Verdachtsfall werden diese Angaben durch das LUA soweit möglich überprüft. Darüber hinaus behält sich das LUA vor, stichprobenartig nicht anlassbezogene Überprüfungen der Identität eingesandter Proben durchführen. Die Maßnahmen dienen angesichts der epidemiologischen Gesamtsituation Status-relevanter Tierseuchen zur Vorsorge in Bezug auf die Verhinderung der Verschleppung von Erregern und des Auftretens von Tierseuchen. Sie tragen somit dazu bei, Tierleid und wirtschaftliche Schäden zu reduzieren.
Zusätzliche Untersuchungen an Proben im Rahmen der Tierseuchenüberwachung
(Stand: 18.02.2025)
Zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen sind zahlreiche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben. Hierunter fallen auch diagnostische Untersuchungen an von Tieren stammenden Proben jedweder Art. Die Untersuchungen dienen dem Nachweis oder dem Ausschluss des Vorkommens von Tierseuchenerregern oder gegen sie gerichteter Antikörper und ermöglichen die frühzeitige Erkennung und gezielte Bekämpfung der Seuchen. Das ist nicht nur für hierzulande bekanntermaßen vorkommende, sondern insbesondere auch für neu auftretende Erreger von entscheidender Bedeutung.
Untersuchungen auf Tierseuchenerreger werden grundsätzlich nur an den diesbezüglich gezielt eingesandten Proben oder bei entsprechenden Verdachtsmomenten durchgeführt. Darüber hinaus werden derartige Untersuchungen aber im Interesse des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier und der Früherkennung von Tierseuchenerregern zusätzlich gegebenenfalls stichprobenartig auch an Proben durchgeführt, ohne dass ein entsprechender Verdacht besteht oder diese vom Einsender beauftragt worden sind. So werden beispielsweise verendete, zur Entsorgung auf der Tierkörperbeseitigungsanstalt angelieferte Rinder auf Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE), zur Sektion verbrachte Schweine auf Afrikanische Schweinepest und zur Untersuchung auf Blauzungenkrankheit eingesandte Blutproben auf Maul- und Klauenseuche (MKS) untersucht. Dieses Vorgehen ermöglicht es, eingehende Proben auch für Untersuchungen auf andere Tierseuchenerreger zu nutzen und somit auf eine separates Probennahmeverfahren zu verzichten. Dadurch können tierschutzrechtliche Belange durch Vermeidung einer wiederholten oder zusätzlichen Probennahme berücksichtigt und zudem die erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen effizient eingesetzt werden.
Die zuständigen Veterinärbehörden werden mittels eines Softwaresystems zur Dokumentation und Auswertung von Kontroll- und Probennahmetätigkeiten in der Veterinärverwaltung automatisch über die Ergebnisse aller Untersuchungen informiert. Die Einsender der Proben erhalten grundsätzlich keine Mitteilung über die Ergebnisse der nicht beauftragten, zusätzlichen Untersuchungen. Im Falle des Nachweises eines Tierseuchenerregers oder gegen ihn gerichteter Antikörper ergeht unmittelbar eine Mitteilung an die zuständige Behörde, die den Einsender der Proben informiert und falls erforderlich tierseuchenrechtliche Maßnahmen einleitet.
Die Kosten für die im Zuge der Seuchenprävention und -bekämpfung zusätzlich durchgeführten Untersuchungen trägt das Land.
Bezüglich der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten wird auf die Beiträge zur Gewährung von Beihilfen für diagnostische Untersuchungen auf bestimmte Tierseuchen verwiesen.
Wo finden Sie uns und wie sind unsere Geschäftszeiten?
Tierkörper und sonstiges Probenmaterial von Tieren werden zur Untersuchung angenommen im
Institut für Tierseuchendiagnostik
Blücherstraße 34
56073 Koblenz
montags bis freitags von 07:30 bis 16:00 Uhr
am Wochenende und an Feiertagen von 09:00 bis 11:00 Uhr.
Zu diesen Zeiten ist das Institut auch unter den Telefonnummern (0261) 9149-277 oder -327 erreichbar. An Sonn- und Feiertagen ist zu den angegebenen Zeiten eine Rufbereitschaft eingerichtet, unter der Sie eine Tierärztin oder einen Tierarzt des Instituts erreichen können.
An Samstagen werden im Rahmen der Routinediagnostik ausschließlich dringliche Untersuchungen eingeleitet bzw. durchgeführt. Untersuchungen im Rahmen von Tierseuchenausbrüchen und -verdachtsfällen oder bei besonderem Probenaufkommen werden dagegen auch am Wochenende und an Feiertagen zeitnah eingeleitet bzw. durchgeführt.
Welche Angaben muss ich zu den Proben machen?
Folgende Angaben sollten zu Proben, die Sie einsenden oder direkt bei uns abgeben auf einem Untersuchungsantrag oder formlos gemacht werden:
- Name und Anschrift des Tierbesitzers und ggf. des Haustierarztes
- Tierart, nähere Bezeichnung/Kennzeichnung des Tieres (Rasse, Geschlecht, Alter, Tätowierung/Ohrmarke, Name)
- Probenart (z. B. Tierkörper, Blut-, Kot-, Tupferprobe aus ...), Datum der Probenentnahme, ggf. Fundort des Tieres
- Vorbericht (Dauer der Erkrankung, Krankheitserscheinungen, bereits erfolgte Behandlungen, Erkrankungen nur eines oder mehrerer Tiere, etc.)
- gewünschte Untersuchungen
Seitens des Instituts für Tierseuchendiagnostik werden verschiedene Untersuchungsanträge im PDF-Format zur Verfügung gestellt, die Sie hier herunterladen können. Die beschreibbaren Formulare müssen anschließend ausgedruckt und unterschrieben werden.
Welche Kosten fallen für die durchgeführten Untersuchungen an?
Die Kosten der Untersuchungen sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten für Untersuchungen auf einige nach dem EU-Tiergesundheitsrecht gelistete Tierseuchen werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Land getragen.
Untersuchungen zur Feststellung der Todesursache, die über die notwendigen Untersuchungen zur Feststellung der gelisteten Tierseuchen hinausgehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Für landwirtschaftliche Nutztiere werden die Kosten für die Untersuchungen anteilig von der Tierseuchenkasse übernommen, sofern seitens der Tierbesitzer die fälligen Beiträge an die Tierseuchenkasse entrichtet wurden.
Untersuchungen an Wildtieren oder herrenlosen Tieren, die im öffentlichen Interesse sind, müssen von den zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltungen beauftragt werden, die dann auch Kostenträger sind. Bürgerinnen und Bürger sollten sich bei entsprechenden Fragestellungen daher zunächst an die für den Fundort zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung wenden.
Eine Preisübersicht für Untersuchungen im Institut für Tierseuchendiagnostik finden Sie hier.
Für nähere Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Tierseuchendiagnostik gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer (0261) 9149-327, per Fax unter (0261) 9149-555 74 oder per E-Mail unter poststelle.itsd(at)lua.rlp.de.
Gift im Spiel? Proben direkt ins passende Labor!
Im LUA gehen regelmäßig Anfragen von Veterinärämtern, praktizierenden Tierärzten, Polizei und Bürgern ein, die klären lassen wollen, ob bei verendeten oder erkrankten Tieren Gift im Spiel war. Die hierfür erforderlichen toxikologischen Untersuchungen werden im LUA nicht durchgeführt. Wer Proben ausschließlich auf Gift untersuchen lassen will, sollte sich direkt an hierfür eingerichtete Labors wenden. Toxikologische Untersuchungen von Ködern, oder sonstigen Materialien werden u. a. durchgeführt vom:
Giftinformationszentrum Nord, Pharmakologisch-toxikologisches Servicezentrum,
Zentrum Pharmakologie und Toxikologie der Georg-August-Universität
Robert-Koch-Str. 40,
37075 Göttingen
Telefon 0551/19240
E-Mail anfragen(at)giz-nord.de
(Das Labor ist für die Untersuchung nicht akkreditiert.)
Das genannte Labor kann ohne Einbeziehung einer anderen Untersuchungsstelle direkt beauftragt werden; eine Kontaktaufnahme vorab wird empfohlen.
Wichtiger Hinweis: Einsendungen von ganzen Tierkörpern ins Institut für Tierseuchendiagnostik, die differenzialdiagnostisch auch auf Vergiftungen untersucht werden sollen, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Was ist mit Wasserproben aus Fischteichen oder Fließgewässern?
Direkt in hierfür eingerichtete Labore geschickt werden müssen Wasserproben aus Teichen oder Fließgewässern zur Überprüfung der Wasserqualität im Zusammenhang mit der Untersuchung von Fischen.
Wasserproben zur Überprüfung der Wasserqualität werden unter anderem hier untersucht:
Mittelrheinlabor, Labor für Lebensmittel- und Umweltanalytik
Sohlerweg 65
56564 Neuwied
Telefon 02631/77677
E-Mail info(at)mittelrheinlabor.de
(Das Labor ist für die Untersuchungen akkreditiert.)
Das genannte Labor kann ohne Einbeziehung einer anderen Untersuchungsstelle direkt beauftragt werden; eine Kontaktaufnahme vorab wird empfohlen.