Tierschutz

"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden, Schmerzen oder Schäden zufügen." Dieser Grundsatz des Tierschutzgesetzes gilt für alle Tiere. Soweit es sich um eigene Tiere handelt, ist der Halter für das Wohlergehen der Tiere verantwortlich. Der Schutz des Tierschutzgesetzes erstreckt sich auch auf wildlebende Tiere.

Die Überwachung der Einhaltung dieses Grundsatzes ist eine staatliche Aufgabe. In Rheinland-Pfalz überwachen die Kreisverwaltungen bzw. Verwaltungen der kreisfreien Städte die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen. Dieses sind neben dem Tierschutzgesetz auch Verordnungen (z.B. Hundeverordnung, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung). Darüber hinaus wurden Empfehlungen des Europarates und EU-Bestimmungen in deutsches Recht umgesetzt.

Das LUA ist Aufsichtsbehörde für die Kreise und Verwaltungen der kreisfreien Städte. Gegenüber der obersten Tierschutzbehörde in Rheinland-Pfalz, dem Umweltministerium, gibt das LUA Stellungnahmen zu Einzelfällen und Rechtsetzungsvorhaben ab und berichtet über den Vollzug des Tierschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus hat das LUA Zuständigkeiten im Tierversuchsbereich, beispielsweise die Genehmigung von Tierversuchen, und nimmt die Geschäftsführung der Tierschutzkommission wahr.

Tiertransporte streng geregelt

Die rheinland-pfälzische Landesverfassung sieht die Achtung der Tiere als Mitgeschöpfe ausdrücklich vor. Aus Gründen des Tierschutzes sind beispielsweise Tiertransporte strengen innergemeinschaftlichen (Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (Abl. L3/1) vom 22.12.2007) und nationalen (Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport) Regeln unterworfen.

Fahrer und Betreuer benötigen einen Befähigungsnachweis. Personen, die über einen Sachkundenachweis aufgrund der nationalen Transportverordnung verfügen, müssen eine Nachschulung mit Prüfung ablegen. In Rheinland-Pfalz bietet das Hofgut Neumühle Nachschulungen an. Wer über keinen Sachkundenachweis verfügt, muß sich mehrere Tage schulen lassen und eine Prüfung ablegen.