Newcastle-Krankheit (ND)

In Deutschland sind seit rund 30 Jahren wieder Fälle der hochansteckenden und folgenschweren Newcastle-Krankheit bei Geflügel aufgetreten. Aus diesem Anlass erinnert das LUA an die bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die Newcastle Krankheit, auch Newcastle Disease oder ND genannt.

Nach den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen ist Folgendes zu beachten:

  • Alle Hühner und Puten eines Bestandes sind gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Dies betrifft auch Hobby- und Kleinstbestände.
  • Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers so durchzuführen, dass ein belastbarer Impfschutz erreicht wird.
  • Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen (Impfbescheinigung).
  • Hühner und Puten dürfen nur in einen Geflügelbestand verbracht oder eingestellt oder auf Geflügelmärkte, -ausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art verbracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere, im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand, regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen die Newcastle-Krankheit geimpft worden ist.
  • Zuwiderhandlungen gegen diese Impfpflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Wenn durch die Nichtimpfung andere Bestände infiziert werden, sind Regressforderungen möglich.
  • Die Impfung kann über das Trinkwasser oder mit einem Aerosolspray erfolgen. Bei diesen Impfformen müssen spätestens alle drei Monate Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden, damit ausreichende Immunität erreicht wird. Eine Einzeltierimpfung per Injektion in die Muskulatur bringt eine länger andauernde Immunität gegen die ND, ist aber aufwändiger. Anfangs muss dabei eine Auffrischungsimpfung nach vier Wochen verabreicht werden, danach reichen jährliche Wiederholungen der Impfinjektion aus.

Hintergrund: Newcastle-Krankheit

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft. Die Krankheit sorgt für großes Tierleid: Erkrankte Vögel zeigen Symptome wie Atemnot, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, eine verminderte Legeleistung und Todesfälle. Die einzelnen Vogelarten sind unterschiedlich betroffen. Während das Virus bei Hühnern und Puten zu hoher Sterblichkeit führen kann, verursacht es beispielsweise bei Enten oder Gänsen oft nur eine klinisch unauffällige Infektion.

Für betroffene Regionen kann die Newcastle-Krankheit erhebliche wirtschaftliche Folgen haben, unter anderem durch Handelshemmnisse. Bei einem Ausbruch werden von den Veterinärbehörden vor Ort tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, darunter die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen, Verbringungsverbote sowie die Tötung infizierter Bestände.

Für Menschen ist das Virus in der Regel ungefährlich. Sie können sich in seltenen Fällen bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken (Zoonose) und bekommen dann meist eine Bindehautentzündung, die aber bald zurückgeht.
Weitere Informationen gibt es beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).