Tierversuche

Bei Tierversuchen gibt es klare Regeln: Ohne Genehmigung oder Anzeige geht gar nichts. Wer einen Tierversuch plant, muss sowohl den Zweck als auch die Art und Weise der Experimente in einem Antrag genau erläutern. Nur wenn der Antrag der genauen Prüfung durch das LUA standhält, wird eine Genehmigung erteilt.

Die Antragsteller müssen wissenschaftlich begründet darlegen, weshalb die Versuche in der geplanten Form notwendig sind und weshalb andere Methoden nicht ausreichen. An die Qualifikation der beteiligten Personen werden hohe Anforderungen gestellt, die auch nachgewiesen werden müssen.

Die Mehrzahl der insgesamt Anträge, über die beim LUA entschieden wird, stammt in der Regel aus der universitären Forschung und deckt ein breites Spektrum medizinischer und biologischer/ zoologischer Fragestellungen ab. Dabei geht es beispielsweise um die Verbesserung chirurgischer Methoden durch den Einsatz von neuen Technologien, um die Reduzierung von Risiken bei bestimmten Behandlungsverfahren. Ein geringerer Anteil wird regelmäßig von Seiten der pharmazeutischen und chemischen Industrie eingereicht und dient zum Beispiel der Aufklärung, ob Neuentwicklungen von Pflanzenschutz- oder Arzneimitteln toxische Wirkungen haben oder nicht.

Das Prüfen der Anträge erfordert ein umfangreiches Fachwissen auf vielen medizinischen und naturwissenschaftlichen Gebieten. Deshalb schreibt der Gesetzgeber den Genehmigungsbehörden vor, fachkundige Wissenschaftler und Vertreter von Tierschutzorganisationen am Entscheidungsprozess zu beteiligen. In Rheinland-Pfalz ist dieses Gremium die "Tierschutzkommission". Die sechsköpfige Expertengruppe tritt jährlich mehrmals zusammen, um über beantragte Tierversuche intensiv zu beraten und Empfehlungen über die Genehmigungsfähigkeit abzugeben. Die Beratungen von Tierschutzkommission und LUA führen immer wieder dazu, dass Versuche nur unter Auflagen genehmigt werden.

Tierversuche, die per Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben sind oder der Prüfung von Arzneimitteln ab einem bestimmten Stadium der Entwicklung dienen, müssen nicht genehmigt, sondern lediglich angezeigt werden. Oft laufen solche Experimente nach international standardisierten Testverfahren ab, um eine möglichst große Akzeptanz in den Zulassungsbehörden vieler Länder gleichzeitig zu erhalten. Das vermeidet das Wiederholen von Versuchen und hilft, Tierversuche einzusparen.