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Schädlicher Schlankmacher aus dem Internet: Warnung vor „Turboslim“

Illegales Arzneimittel statt harmlose Nahrungsergänzung: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat erneut in vermeintlich natürlichen Kapseln den gesundheitsschädlichen Wirkstoff Sibutramin nachgewiesen. Das Produkt mit dem Namen „Turboslim“, das eine Rheinland-Pfälzerin oder ein Rheinland-Pfälzer über das Internet im Ausland bestellt hatte, war dem Zoll bei der Einfuhrkontrolle ins Netz gegangen. Es ist bereits der vierte Sibutramin-Nachweis in einem Schlankheitsmittel durch das LUA diesem Jahr.

„Turboslim“ versucht auf irreführende Weise den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein rein pflanzliches Mittel („100% herbal“). Der hochwirksame Arzneistoff wird verschwiegen; die Verpackung verspricht den Anwendern sogar, dass keinerlei Nebenwirkungen auftreten („Side effects: None”). Angesichts des tatsächlichen Inhalts ist das eine lebensgefährliche Falschinformation.

Sibutramin wurde früher in Arzneimitteln gegen Adipositas (Fettleibigkeit) unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitzt der appetithemmende Wirkstoff aber längst keine Zulassung mehr. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch Todesfälle sind bekannt. 

„Turboslim“ ist kein harmloses Nahrungsergänzungsmittel, wie es die Verpackung glauben machen möchte, sondern ein nicht zugelassenes Medikament. Es darf in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. 

Das LUA weist in Schlankheitspillen immer wieder gesundheitsschädliche Substanzen nach und rät grundsätzlich vom Kauf solcher Mittel über das Internet ab. Eine Auflistung der Produkte, die nicht schlank sondern krank machen, gibt es hier auf der Homepage des LUA.

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