Das Produkt, das eine Rheinland-Pfälzerin oder ein Rheinland-Pfälzer über das Internet im Ausland bestellt hatte, war dem Zoll bei der Einfuhrkontrolle aufgefallen und zur Laboranalyse ins LUA geschickt worden. Dort bestätigte sich der Verdacht auf den schädlichen Inhaltsstoff.
Sibutramin wurde früher in legalen Arzneimitteln gegen Adipositas (Fettleibigkeit) unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitzt der appetithemmende Wirkstoff aber seit vielen Jahren keine Zulassung mehr. Der Grund: Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch Todesfälle sind bekannt.
„Starvex“ ist deshalb kein harmloses Nahrungsergänzungsmittel, wie es die Verpackung glauben machen möchte, sondern ein nicht zugelassenes Medikament. Durch die fehlende Deklaration wissen potenzielle Kunden zudem nicht, welcher Gesundheitsgefahr sie sich aussetzen. Solche Mittel dürfen in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel damit ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Das LUA weist in Schlankheitspillen immer wieder gesundheitsschädliche Substanzen nach und rät grundsätzlich vom Kauf solcher Mittel über das Internet ab. Eine Auflistung der Produkte, die nicht schlank sondern krank machen, gibt es hier auf der Homepage des LUA.