Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden nach Angaben der Kreisverwaltung alle knapp 100 Gänse und Enten in diesem Bestand getötet. Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass angesichts des aktuellen Seuchengeschehens eine bis zum 16. Dezember verlängerte Aufstallpflicht für Geflügel gilt - im Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den kreisfreien Städten Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal.
Die Folge des an HPAI frisch erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach.
Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen.
Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden.
Hintergrund:
Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein.
Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel.
Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage.
Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 05.12.2025 11:30 Uhr)
| Landkreis | Tierart(en) | Kreisweite Aufstallpflicht | Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis |
| Kreis Ahrweiler | 1x Kranich | ||
| Kreis Altenkirchen | 1x Kranich | ||
| Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) | 1x Wildgans 1x Wildgans | Ja (zur Allgemeinverfügung) | bis auf Weiteres unbefristet |
| Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) | 3x Kranich 1x Wildgans | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 15.12.2025 |
| Kreis Bad Kreuznach | 1x Kranich | ||
| Kreis Bernkastel-Wittlich | 7x Kranich 1x Wildgans | Ja (zur Allgemeinverfügung) | bis auf Weiteres unbefristet |
| Kreis Birkenfeld | 1x Kranich 1x Graureiher | ||
| Eifelkreis Bitburg-Prüm | 3x Kranich 2x Wildgans | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 19.12.2025 |
| Kreis Cochem-Zell | 1x Kranich | ||
| Donnersbergkreis | 4x Kranich | Ja (zur Allgemeinverfügung) | aufgehoben ab 06.12.2025 |
| Kreis Germersheim | 1x Wildgans | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 15.12.2025 |
| Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) | 6x Kranich 1x Kranich | Ja (zur Allgemeinverfügung) | aufgehoben ab 06.12.2025 |
| Kreis Kusel | 1x Kranich | Ja (zur Allgemeinverfügung) | aufgehoben ab 06.12.2025 |
| Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) | 2x Kranich 1x Schwan 1x Schwan | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 03.05.2026 |
| Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) | 9x Kranich | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 31.12.2025 |
| Kreis Neuwied | 2x Kranich 1x Wildgans | ||
| Rhein-Hunsrück-Kreis | 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 31.12.2025 |
| Rhein-Lahn-Kreis | 4x Kranich 1x Graureiher | ||
| Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) | 2x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 16.12.2025 |
| Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) | Privathaltung mit Gänsen | ||
| Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) | 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher | Ja (zur Allgemeinverfügung) | aufgehoben ab 06.12.2025 |
| Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) | 7x Kranich 1x Graureiher 4x Kranich | ||
| Kreis Vulkaneifel | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 19.12.2025 | |
| Westerwaldkreis | 5x Kranich 1x Wildgans |
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