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Geflügelpest: Weniger Nachweise, aber keine Entwarnung

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz deutlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei 95 Wildvögeln und aktuell bei Gänsen und Enten in einem Geflügelbetrieb im Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts des Rhein-Pfalz-Kreises.

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden nach Angaben der Kreisverwaltung alle knapp 100 Gänse und Enten in diesem Bestand getötet. Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass angesichts des aktuellen Seuchengeschehens eine bis zum 16. Dezember verlängerte Aufstallpflicht für Geflügel gilt - im Rhein-Pfalz-Kreis sowie in den kreisfreien Städten Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal.

Die Folge des an HPAI frisch erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach.

Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen.

Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden.

Hintergrund:

Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein.

Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel.

Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage.
 

Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 05.12.2025 11:30 Uhr)
 

LandkreisTierart(en)Kreisweite AufstallpflichtAufstallpflicht zurzeit terminiert bis
Kreis Ahrweiler1x Kranich  
Kreis Altenkirchen1x Kranich  
Kreis Alzey-Worms
Worms (kreisfreie Stadt)
1x Wildgans
1x Wildgans
Ja (zur Allgemeinverfügung)bis auf Weiteres unbefristet
Kreis Bad Dürkheim
Neustadt (kreisfreie Stadt)
3x Kranich
1x Wildgans
Ja (zur Allgemeinverfügung)15.12.2025
Kreis Bad Kreuznach1x Kranich  
Kreis Bernkastel-Wittlich7x Kranich
1x Wildgans
Ja (zur Allgemeinverfügung)bis auf Weiteres unbefristet
Kreis Birkenfeld1x Kranich
1x Graureiher
  
Eifelkreis Bitburg-Prüm3x Kranich
2x Wildgans
Ja (zur Allgemeinverfügung)19.12.2025
Kreis Cochem-Zell1x Kranich  
Donnersbergkreis4x KranichJa (zur Allgemeinverfügung)aufgehoben ab 06.12.2025
Kreis Germersheim1x WildgansJa (zur Allgemeinverfügung)15.12.2025
Kreis Kaiserslautern
Kaiserslautern (kreisfreie Stadt)
6x Kranich
1x Kranich
Ja (zur Allgemeinverfügung)aufgehoben ab 06.12.2025
Kreis Kusel1x KranichJa (zur Allgemeinverfügung)aufgehoben ab 06.12.2025
Kreis Mainz-Bingen

Mainz (kreisfreie Stadt)
2x Kranich
1x Schwan
1x Schwan
Ja (zur Allgemeinverfügung)03.05.2026
Kreis Mayen-Koblenz
Koblenz (kreisfreie Stadt)
9x KranichJa (zur Allgemeinverfügung)31.12.2025
Kreis Neuwied2x Kranich
1x Wildgans
  
Rhein-Hunsrück-Kreis4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x GreifvogelJa (zur Allgemeinverfügung)31.12.2025
Rhein-Lahn-Kreis4x Kranich
1x Graureiher
  
Rhein-Pfalz-Kreis
Ludwigshafen (kreisfreie Stadt)


Frankenthal (kreisfreie Stadt)
Speyer (kreisfreie Stadt)
2x Wildgans
1x Graureiher
Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten
1x Schwan
Ja (zur Allgemeinverfügung)16.12.2025
Kreis Südliche Weinstraße
Landau (kreisfreie Stadt)
Privathaltung mit Gänsen  
Kreis Südwestpfalz
Pirmasens (kreisfreie Stadt)
Zweibrücken (kreisfreie Stadt)
4x Kranich
1x Kranich
1x Kranich, 1x Graureiher
Ja (zur Allgemeinverfügung)aufgehoben ab 06.12.2025
Kreis Trier-Saarburg

Trier (kreisfreie Stadt)
7x Kranich
1x Graureiher
4x Kranich
  
Kreis Vulkaneifel Ja (zur Allgemeinverfügung)19.12.2025
Westerwaldkreis5x Kranich
1x Wildgans

 

 

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