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Geflügelpest: Landesweit noch keine Entwarnung

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza oder HPAI) breitet sich in Rheinland-Pfalz wesentlich langsamer, aber nach wie vor weiter aus. Inzwischen gab es seit 21. Oktober 2025 gesicherte Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA) bei 99 Wildvögeln und bei zwei Geflügelhaltungen im Kreis Südliche Weinstraße und im Rhein-Pfalz-Kreis.

Die Folge des an HPAI erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz gewesen. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt noch immer vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach.

Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen.

Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin sehr von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb immer noch auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet, verlängert oder aufgehoben werden.

Hintergrund:

Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein.

Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel.

Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage.
 

Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 12.12.2025 09:30 Uhr)

LandkreisTierart(en)Kreisweite AufstallpflichtAufstallpflicht zurzeit terminiert bis
Kreis Ahrweiler1x KranichNein 
Kreis Altenkirchen1x KranichNein 
Kreis Alzey-Worms
Worms (kreisfreie Stadt)
1x Wildgans
1x Wildgans
Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms (zur Allgemeinverfügung).bis auf Weiteres unbefristet
Kreis Bad Dürkheim
Neustadt (kreisfreie Stadt)
3x Kranich, 1x WildgansJa (zur Allgemeinverfügung)15.01.2026
Kreis Bad Kreuznach1x KranichNein 
Kreis Bernkastel-Wittlich7x Kranich, 1x WildgansNein (zur Aufhebung)bis auf Weiteres unbefristet
Kreis Birkenfeld1x Kranich, 1x GraureiherNein 
Eifelkreis Bitburg-Prüm3x Kranich, 3x WildgansNein (zur Aufhebung) 
Kreis Cochem-Zell1x KranichNein 
Donnersbergkreis4x KranichNein 
Kreis Germersheim1x WildgansJa (zur Allgemeinverfügung)31.12.2025
Kreis Kaiserslautern
Kaiserslautern (kreisfreie Stadt)
6x Kranich
1x Kranich
Nein 
Kreis Kusel1x KranichNein 
Kreis Mainz-Bingen
Mainz (kreisfreie Stadt)
2x Kranich, 1x Schwan
1x Schwan
Nein (zur Aufhebung) 
Kreis Mayen-Koblenz
Koblenz (kreisfreie Stadt)
9x KranichJa (zur Allgemeinverfügung)31.12.2025
Kreis Neuwied2x Kranich, 1x WildgansNein 
Rhein-Hunsrück-Kreis4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x GreifvogelJa (zur Allgemeinverfügung)31.12.2025
Rhein-Lahn-Kreis4x Kranich, 1x Graureiher,
2 Schwäne
Nein 
Rhein-Pfalz-Kreis
Ludwigshafen (kreisfreie Stadt)


Frankenthal (kreisfreie Stadt)
Speyer (kreisfreie Stadt)
3x Wildgans
1x Graureiher
Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten
1x Schwan, 1x Wildgans
Ja (zur Allgemeinverfügung)15.01.2026
Kreis Südliche Weinstraße
Landau (kreisfreie Stadt)
Privathaltung Hühner und GänseNein 
Kreis Südwestpfalz
Pirmasens (kreisfreie Stadt)
Zweibrücken (kreisfreie Stadt)
4x Kranich
1x Kranich
1x Kranich, 1x Graureiher
Nein 
Kreis Trier-Saarburg
Trier (kreisfreie Stadt)
7x Kranich, 1x Graureiher
4x Kranich
Nein 
Kreis Vulkaneifel Nein 
Westerwaldkreis5x Kranich, 1x Wildgans

Nein

 

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