(siehe Epidemiologisches Bulletin Nr. 29 vom 17.7.2025)
Neben dem persönlichen Schutz tragen Menschen, die einen engen Umgang mit Tieren haben, auch eine besondere Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Hochpathogene aviäre Influenza A-Viren werden in den letzten Jahren nicht nur bei Geflügel, sondern zunehmend auch bei Säugetieren (u. a. Nerze, Füchse, Katzen und Robben) nachgewiesen. Personen mit häufigem direktem Kontakt zu potentiell infizierten Tieren können sich unter ungünstigen Umständen gleichzeitig mit humanen sowie zoonotischen Influenzaviren anstecken. Bei solch einer seltenen, aber möglichen Koinfektion kann es zur genetischen Mischung und Veränderungen der Viren kommen. Hierbei könnten neue Influenzaviren mit pandemischem Potential entstehen.
Neben Geflügel sind auch Schweine im Fokus. In der deutschen Schweinepopulation ist beispielsweise das Influenza A-Virus weit verbreitet. Dort können sich verschiedene Influenzastämme mischen. Vor diesem Hintergrund gilt es zu verhindern, dass sich Schweine mit saisonalen Influenzaviren des Menschen anstecken (Anthropozoonose) und neue Viren entstehen. Durch eine saisonale Grippeimpfung der Tierhalter/Tierbetreuer soll dieses Risiko minimiert werden.
Zum Schutz der Bevölkerung vor einer Pandemie ist die schützende Impfung vor saisonaler Influenza eine Vorsorgemaßnahme neben dem gesenkten Krankheitsrisiko und krankheitsbedingten Ausfällen. Hierbei ist jedoch wichtig hervorzuheben, dass eine saisonale Influenza-Impfung nicht vor einer Infektion durch tierpathogene Influenzaviren schützt, so dass ein persönlicher Schutz vor Infektion beim Umgang mit kranken Tieren oder totem Wildgeflügel dringend angeraten wird.
Die Umsetzung der Indikationsimpfempfehlung liegt in den Betrieben beim zuständigen betriebsärztlichen Dienst bzw. im Privaten bei den hausärztlichen Praxen.