| Tiergesundheit

LUA weist Blauzungenkrankheit bei Rind in Rheinland-Pfalz nach

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat bei einem Rind aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Befund bestätigt.

Anfang November war die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bereits in einem Rinderbetrieb im Saarpfalz-Kreis im Saarland nachgewiesen worden. In einem Radius von 150 km um den betroffenen Hof war eine Restriktionszone eingerichtet worden. Mit Ausnahme des Kreises Altenkirchen waren sämtliche Kreise in Rheinland-Pfalz davon betroffen. Nach dem jetzigen Nachweis im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird das ganze Land zu einer Restriktionszone erklärt.

Die Folge: Aus Rheinland-Pfalz dürfen Rinder, Ziegen, Schafe, Lamas und Alpakas nur dann verbracht werden, wenn mittels Blutuntersuchung nachwiesen wurde, dass diese frei von der Blauzungenkrankheit sind. Zusätzlich müssen die Tiere zuvor mit Insekten abwehrenden Mitteln (Repellentien) behandelt worden sein, da das BTV-Virus durch Gnitzen beim Blutsaugen übertragen wird. Diese Regelung gilt im Wesentlichen nicht für Tiere, die gegen das BTV-8 Virus geimpft sind und bereits einen entsprechenden Impfschutz aufgebaut haben oder für Jungtiere unter 90 Tagen, deren Mütter vor der Trächtigkeit geimpft waren und denen ausreichend Kolostrum verabreicht worden ist.

Innerhalb der Restriktionszone dürfen Tiere weiterhin verbracht werden. Ausgenommen sind solche, die Symptome einer Erkrankung zeigen. Ebenso ist es weiterhin möglich, Schlachttiere mit einer Tierhaltererklärung direkt zu einem außerhalb der Restriktionszone gelegenen Schlachthof zu transportieren, ohne dass eine Testung oder Impfung vorliegen muss.

Informationen zu den Verbringungsregelungen und Vordrucke für Tierhaltererklärungen gibt es auf der Homepage des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM).

Wichtig: Für Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, Milch und Fleisch erkrankter Tiere können bedenkenlos verzehrt werden.

Betroffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Auch Lahmheiten, also das Nachziehen eines Beines beim Gehen, deutlicher Milchrückgang und Fehlgeburten werden beobachtet. Es sind aber auch klinisch unauffällige Infektionen möglich.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter sind gehalten, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und das Auftreten von Krankheitssymptomen umgehend dem örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Sollte sich der Verdacht erhärten, sind Proben zur Abklärung einer möglichen Infektion durch Blauzungenkrankheit vom Tierarzt zu nehmen und an das LUA zu schicken.

Vorsorglich sollten möglichst viele empfängliche Tiere gegen den Blauzungenvirus-Serotyp 8 (BTV-8) geimpft werden - damit lässt sich eine Weiterverbreitung vermeiden. Das Land Rheinland-Pfalz und die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse unterstützen die Tierhalter mit einer Impf-Beihilfe in Form eines Zuschusses von 2,50 Euro pro Impfdosis Rind sowie 2,00 Euro pro Impfdosis Schaf oder Ziege ( https://tsk-rlp.de/leistungen/beihilfen ).

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit gibt es hier auf der LUA-Homepage.

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