Das Potenzmittel enthält den nicht deklarierten hochwirksamen Arzneiwirkstoff Tadalafil. „Bio Herbs Coffee“ ist damit ein nicht zugelassenes Medikament, und wer es einnimmt, begibt sich in große Gesundheitsgefahr. Tadalafil ist zwar im Arzneimittel Cialis zugelassen, hat aber selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Gesichtsrötung („Flush“) oder Hitzegefühl.
Das kann der Konsument aber nicht erkennen. Laut Kennzeichnung soll „Bio Herbs Coffee“ ausschließlich pflanzliche Bestandteile beinhalten. Die Sachverständigen des LUA ermittelten darin aber einen Tadalafil-Gehalt von 50,18 mg pro Einzeldosis - das ist die mehrfache Menge der zugelassenen therapeutischen Dosis in Cialis. Folge: Gerade wenn Menschen mit Herzproblemen mehrere „Bio Herbs Coffee“ trinken, konsumieren sie eine für sie tödliche Menge an Tadalafil.
Krank statt schlank: Warnung vor „AB Slim“
Illegales Arzneimittel statt harmlose Nahrungsergänzung: Das LUA hat in Kapseln mit dem Namen „AB Slim“ die beiden gesundheitsschädlichen Wirkstoffe Sibutramin und Phenolphthalein nachgewiesen. Das Produkt, das eine Rheinland-Pfälzerin oder ein Rheinland-Pfälzer im Internet bestellt hatte, war dem Zoll ins Netz gegangen. Das Problem: Auf der Packung gibt es keinerlei Angaben zu den Inhaltsstoffen der Kapseln. Die beiden hochwirksamen Arzneistoffe Sibutramin und Phenolphthalein werden also auch verschwiegen.
Sibutramin wurde früher in Arzneimitteln gegen Adipositas (Fettleibigkeit) unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitzt der appetithemmende Wirkstoff aber längst keine Zulassung mehr. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch Todesfälle sind bekannt.
Phenolphthalein wirkt abführend und soll dadurch einen schnellen Gewichtsverlust vorgaukeln. Der Wirkstoff wurde wegen Verdacht auf krebserregende Nebenwirkungen in Deutschland aber bereits vor vielen Jahren vom Markt genommen. „AB Slim“ ist damit kein harmloses Nahrungsergänzungsmittel, sondern ein nicht zugelassenes Medikament. Es darf in Deutschland nicht verkauft werden.
Wichtiger Hinweis
Der Handel mit illegalen Potenz- und Schlankheitsmitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Eine Übersicht aller Produkte, in denen das LUA in den vergangenen Jahren gefährliche Wirkstoffe nachgewiesen hat, gibt es hier auf unserer Homepage.