| Infektionsprävention

Gesundheitsminister Clemens Hoch: Grippeschutzimpfung schützt effektiv vor schweren Influenza-Verläufen

Auch in diesem Herbst ruft die Landesregierung gemeinsam mit der Landesärztekammer dazu auf, sich rechtzeitig gegen Influenza impfen zu lassen. Etwa 14 Tage nach der Impfung entwickelt das Immunsystem einen wirksamen Schutz vor den Influenzaviren, der in der Regel drei bis vier Monate anhält.

Das Influenzavirus ist hoch ansteckend und kann bei vulnerablen Gruppen zu schweren Verläufen führen. Die Grippeschutzimpfung bietet einen wirksamen Schutz gegen verschiedene Grippetypen und wird jährlich an die vorherrschenden Virustypen angepasst. Auch in der Impfsaison 2025/2026 wird mit einem Vierfach-Impfstoff, der sich aus den jeweiligen, von der WHO aktuell empfohlenen, Influenza-A/B Stämmen zusammensetzt, geimpft. Dieser Hochdosis-Impfstoff wird von den Krankenkassen erstattet.

„In der kalten Jahreszeit kommt es wieder verstärkt zu Infektionen mit dem Influenza-Virus. Durch die Impfung schützt man nicht nur sich selbst, sondern trägt auch dazu bei, die Ausbreitung der Grippe in der Bevölkerung zu verringern. Die Impfstrategie in Deutschland ist darauf ausgerichtet, vor allem schwache und vorerkrankte Menschen vor einer Infektion zu schützen – auch betroffene Kinder. Die Tatsache jedoch, dass die Ständige Impfkommission die Influenzaimpfung nur für bestimmte Personengruppen empfiehlt, bedeutet nicht, dass die STIKO anderen Personen von einer Grippeimpfung abrät. Die beste Art, sich und andere zu schützen, ist eine Impfung. Kommen Sie der Grippe zuvor“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch.

„Als Arzt sehe ich immer wieder, wie schwer sich eine Grippeerkrankung entwickeln kann. Selbst bei Menschen, die sich zuvor gesund gefühlt haben, gibt es schwere Krankheitsverläufe“, berichtet San.-Rat Dr. Michael Fink, Vizepräsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. „Die Grippeimpfung ist eine einfache und wirksame Maßnahme, um einer Erkrankung mit schwerer Symptomatik und Ansteckungen zu verhindern. Ich empfehle daher allen, besonders Risikogruppen, die Impfung wahrzunehmen und so Verantwortung für die eigene Gesundheit und die Gemeinschaft zu übernehmen.“

Das Robert Koch Institut (RKI) empfiehlt eine Grippeimpfung zwischen Oktober und Dezember, um zum Höhepunkt der Grippewelle geschützt zu sein. Eine Impfung kann aber auch später im Verlauf der Grippesaison noch sinnvoll sein, da der Schutz meist mehrere Monate anhält und Grippewellen auch später beginnen können. „Mit dem Alter schwinden die Abwehrkräfte, Infektionen kommen daher häufiger vor und verlaufen auch oftmals schwerer. Nutzen Sie das breite Impfangebot Ihrer Ärztinnen und Ärzte vor Ort“, appelliert Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Hintergrund:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung

  • für alle Personen ab 60 Jahre
  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • für Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
  • für Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel sowie Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal)
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
  • Personen, die arbeitsbedingt einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben und tätig sind in z. B. Nutztierhaltungen, Zoos und Tierparks, Tierheimen oder Auffangstationen, Tierarztpraxen sowie Schlachthöfen

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