Das größte Risiko ging bislang aus von den mit HPAI (Influenza A H5N1) infizierten Kranichen oder den Hinterlassenschaften dieser Zugvögel auf ihrem Weg ins südliche Winterquartier. Der Hauptzug der Kraniche über Deutschland sollte jetzt weitestgehend erfolgt sein.
Die Folge des an HPAI frisch erkrankten Kranichzugs war ein hoher Viruseintrag in die Umwelt und in die standorttreue Wasservogelpopulation in Rheinland-Pfalz. Das LUA weist die Geflügelpest jetzt vor allem bei tot gefundenen Graureihern, Wildgänsen oder Schwänen nach.
Das Problem: Das Virus der Klassischen Geflügelpest kann sowohl in Gewässern als auch im Wassergeflügel länger überleben, insbesondere in Enten. Die über längere Zeit Virus-belasteten Gewässer sind eine Infektionsquelle für andere Wasservögel. Und infizierte Wasservögel können das Virus auf nicht aufgestalltes Hausgeflügel übertragen.
Das Risiko der Weiterverbreitung wird immer noch als grundsätzlich hoch angesehen, hängt aber weiterhin von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet werden.
Hintergrund:
Die Klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende oft tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein.
Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel.
Deshalb gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest finden sich auf der LUA-Homepage.
Übersicht über die vom FLI bestätigten Fälle bei Wildvögeln und Privathaltungen seit 21.10.2025 (Stand: 28.11.2025 12:30 Uhr)
| Landkreis | Tierart(en) | Kreisweite Aufstallpflicht | Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis |
| Kreis Ahrweiler | 1x Kranich | ||
| Kreis Altenkirchen | 1x Kranich | ||
| Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) | 1x Wildgans 1x Wildgans | Ja (zur Allgemeinverfügung) | bis auf Weiteres unbefristet |
| Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) | 3x Kranich | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 15.12.2025 |
| Kreis Bad Kreuznach | 1x Kranich | ||
| Kreis Bernkastel-Wittlich | 7x Kranich | Ja (zur Allgemeinverfügung) | bis auf Weiteres unbefristet |
| Kreis Birkenfeld | 1x Kranich 1x Graureiher | ||
| Eifelkreis Bitburg-Prüm | 3x Kranich 1x Wildgans | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 19.12.2025 |
| Kreis Cochem-Zell | 1x Kranich | ||
| Donnersbergkreis | 4x Kranich | Ja (zur Allgemeinverfügung) | bis auf Weiteres unbefristet |
| Kreis Germersheim | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 15.12.2025 | |
| Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) | 6x Kranich 1x Kranich | Ja (zur Allgemeinverfügung) | bis auf Weiteres unbefristet |
| Kreis Kusel | 1x Kranich | Ja (zur Allgemeinverfügung) | bis auf Weiteres unbefristet |
| Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) | 2x Kranich 1x Schwan 1x Schwan | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 03.05.2026 |
| Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) | 9x Kranich | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 31.12.2025 |
| Kreis Neuwied | 2x Kranich 1x Wildgans | ||
| Rhein-Hunsrück-Kreis | 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 31.12.2025 |
| Rhein-Lahn-Kreis | 4x Kranich 1x Graureiher | ||
| Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) | 2x Wildgans 1x Graureiher 1x Schwan | ||
| Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) | 3x Gans aus einer Privathaltung | ||
| Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) | 3x Kranich 1x Kranich 1x Kranich | Ja (zur Allgemeinverfügung) | bis auf Weiteres unbefristet |
| Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) | 7x Kranich 1x Graureiher 4x Kranich | ||
| Kreis Vulkaneifel | Ja (zur Allgemeinverfügung) | 19.12.2025 | |
| Westerwaldkreis | 5x Kranich 1x Wildgans |
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