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Geflügelpest-Update: Erreger breitet sich bei Wildvögeln weiter aus

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz bei Wildvögeln weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise bei 68 Wildvögeln sowie bei 3 Gänsen aus einem Hausgeflügelbestand. Diese Fälle sind vom Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht und vom Friedrich Loeffler-Institut (FLI) als hochansteckende Variante „Influenza A H5N1 hochpathogen“ bestätigt worden.

Fast alle Landkreise in Rheinland-Pfalz sind betroffen. Eine allgemeine Aufstallpflicht für das gesamte Bundesland ist zurzeit nicht geplant. Das Risiko der Weiterverbreitung hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet werden.

Hintergrund:

Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein.

Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel.

Trotzdem gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.

Übersicht über die vom FLI bestätigten Fälle bei Wildvögeln und Privathaltungen seit 21.10.2025 (Stand: 11.11.2025 12:00 Uhr)

Landkreis
Tierart(en)
Kreisweite Aufstallpflicht
Aufstallpflicht terminiert bis
Kreis Ahrweiler1x Kranich  
Kreis Altenkirchen1x Kranich  
Kreis Alzey-Worms
Worms (kreisfreie Stadt)

1x Wildgans
Ja (zur Allgemeinverfügung) 
Kreis Bad Dürkheim
Neustadt (kreisfreie Stadt)
2x Kranich  
Kreis Bad Kreuznach1x Kranich  
Kreis Bernkastel-Wittlich5x KranichJa (zur Allgemeinverfügung) 
Kreis Birkenfeld1x KranichJa (zur Allgemeinverfügung) 
Kreis Bitburg-Prüm2x KranichJa (zur Allgemeinverfügung)30.11.2025
Kreis Cochem-Zell1x Kranich  
Donnersbergkreis3x KranichJa (zur Allgemeinverfügung) 
Kreis Germersheim   
Kreis Kaiserslautern
Kaiserslautern (kreisfreie Stadt)
5x Kranich
1x Kranich
Ja (zur Allgemeinverfügung) 
Kreis Kusel1x KranichJa (zur Allgemeinverfügung) 
Kreis Mainz-Bingen
Mainz (kreisfreie Stadt)
1x Kranich
1x Schwan
Ja (zur Allgemeinverfügung)03.05.2026
Kreis Mayen-Koblenz
Koblenz (kreisfreie Stadt)
8x KranichJa (zur Allgemeinverfügung)30.11.2025
Kreis Neuwied2x Kranich  
Rhein-Hunsrück-Kreis3x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x GraureiherJa (zur Allgemeinverfügung)30.11.2025
Rhein-Lahn-Kreis4x Kranich  
Rhein-Pfalz-Kreis
Ludwigshafen (kreisfreie Stadt)
Frankenthal (kreisfreie Stadt)
Speyer (kreisfreie Stadt)

1x Wildgans
1x Graureiher

 

  
Kreis Südliche Weinstraße
Landau (kreisfreie Stadt)
3x Gans aus einer Privathaltung  
Kreis Südwestpfalz
Pirmasens (kreisfreie Stadt)
Zweibrücken (kreisfreie Stadt)
3x Kranich
1x Kranich
1x Kranich
Ja (zur Allgemeinverfügung) 
Trier-Saarburg
Trier (kreisfreie Stadt)
6x Kranich
4x Kranich
Ja (zur Allgemeinverfügung)30.11.2025
Vulkaneifel Ja (zur Allgemeinverfügung)02.12.2025
Westerwaldkreis5x Kranich

 

 

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