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Geflügelpest-Update: Erreger breitet sich bei Wildvögeln weiter aus

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz bei Wildvögeln weiter aus. Inzwischen gibt es gesicherte Nachweise bei 53 Wildvögeln sowie in einem Hausgeflügelbestand. Diese Fälle sind vom Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht und vom Friedrich Loeffler-Institut (FLI) als hochansteckende Variante „Influenza A H5N1 hochpathogen“ bestätigt worden.

Fast alle Landkreise in Rheinland-Pfalz sind betroffen. Eine allgemeine Aufstallpflicht für das gesamte Bundesland ist zurzeit nicht geplant. Das Risiko der Weiterverbreitung hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach einer risikoorientierten Analyse und Bewertung der Lage angeordnet werden.

Hintergrund:

Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit (Inkubationszeit) vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein.

Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein - abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. 

Trotzdem gilt: Wer einen toten oder kranken Wildvogel findet, darf ihn auf keinen Fall berühren - auch um das Virus nicht weiterzutragen. Auch der Kontakt von Haustieren (wie Hunden beim Spazierengehen) mit kranken oder verstorbenen Vögeln sollte unbedingt vermieden werden. Funde sollten an das zuständige Veterinäramt gemeldet werden.

 

Übersicht über die vom FLI bestätigten Fälle bei Hausgeflügel seit 21.10.2025 
(Stand: 07.11.2025 11:00 Uhr)

Landkreis

Tierart(en)

Kreisweite Aufstallpflicht

Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis

Südliche Weinstraße

3x Gans

 

 

 

Übersicht über die vom FLI bestätigten Fälle bei Wildvögeln seit 21.10.2025 
(Stand: 07.11.2025 11:00 Uhr)

Landkreis

Tierart(en)

Kreisweite Aufstallpflicht

Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis

Ahrweiler

1x Kranich

 

 

Altenkirchen

1x Kranich

 

 

Alzey-Worms

1x Wildgans

Ja (zur Allgemeinverfügung)

 

Bad Dürkheim

2x Kranich

 

 

Bad Kreuznach

1x Kranich

 

 

Bernkastel-Wittlich

2x Kranich

Ja (zur Allgemeinverfügung)

 

Birkenfeld

1x Kranich

Ja (zur Allgemeinverfügung)

 

Bitburg-Prüm

2x Kranich

Ja (zur Allgemeinverfügung)

30.11.2025

Cochem-Zell

1x Kranich

 

 

Donnersbergkreis

2x Kranich

Ja (zur Allgemeinverfügung)

 

Kaiserslautern

5x Kranich

Ja (zur Allgemeinverfügung)

 

Mainz-Bingen

1x Kranich

Ja (zur Allgemeinverfügung)

03.05.2026

Mayen-Koblenz

3x Kranich

Ja (zur Allgemeinverfügung)

30.11.2025

Neuwied

1x Kranich

 

 

Rhein-Hunsrück-Kreis

3x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher

Ja (zur Allgemeinverfügung)

30.11.2025

Rhein-Lahn Kreis

4x Kranich

 

 

Rhein-Pfalz Kreis

1x Wildgans

 

 

Südwestpfalz

4x Kranich

Ja (zur Allgemeinverfügung)

 

Trier-Saarburg

10x Kranich

Ja (zur Allgemeinverfügung)

30.11.2025

Vulkaneifel

 

Ja (zur Allgemeinverfügung)

02.12.2025

Westerwaldkreis

5x Kranich

 

 

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