Im Westerwaldkreis war der Geflügelpesterreger im Verlauf des November 2021 bei insgesamt 25 verendeten Silberreihern, Schwänen, Kanadagänsen und einer Stockente nachgewiesen worden. Vor einigen Tagen atmeten die angespannten Geflügelhalter dort aber durch: Die wegen der Virusnachweise für den gesamten Kreis erlassene Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Strauße, Wachteln, Enten und Gänse konnte von der Kreisverwaltung wieder aufgehoben werden. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.
Wenige Tage nach den guten Nachrichten aus dem Westerwaldkreis kamen dann aber schlechte aus dem Kreis Neuwied: In einer Kleinsthaltung von Rassegeflügel in der Verbandsgemeinde Puderbach hat das LUA ebenfalls das hochpathogene H5N1-Virus nachgewiesen. Die insgesamt acht Tiere des Bestands sind an der Seuche verendet oder mussten getötet werden, um die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern.
Die Neuwieder Kreisverwaltung hat außerdem für die gesamte Verbandsgemeinde eine Aufstallungspflicht und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. Grund: Es besteht ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe in andere Geflügelbestände getragen wird. Und es ist dringend notwendig, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten.
Der Nachweis des H5N1-Virus im Kreis Neuwied hat unterdessen auch Auswirkungen auf den Kreis Altenkirchen – für den Süden des Kreises Altenkirchen wurden dieselben Maßnahmen angeordnet.
Hintergrund
Die für Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann.
Eine Übertragung des H5N1-Virus auf den Menschen ist in Deutschland nicht bekannt, ist aber theoretisch möglich und wurde in anderen Ländern bereits festgestellt. Bürgerinnen und Bürger sind aufgefordert, tot aufgefundene Greifvögel, Wassergeflügel, Reiher oder Möwenartige der Veterinärverwaltung zu melden, aber tote Tiere selbst nicht zu berühren oder vom Fundort wegzubringen.
Die Geflügelhalter sollten zum Schutz ihrer Tiere strikt auf die Einhaltung der Biosicherheit in ihren Beständen achten und
- sämtliche Geflügelhaltungen beim Veterinäramt anmelden
- Geflügelställe und -ausläufe nur mit separater Schutzkleidung betreten
- Futter, Einstreu und Geräte vor einer Verunreinigung durch Wildvögel schützen
- erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden bei der Veterinärverwaltung anzeigen.