| Tierseuchenbekämpfung

Die Gefahr ist weiterhin groß, die Afrikanische Schweinepest einzuschleppen

„Jede und jeder kann dazu beitragen, ein Einschleppen der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich, für Haus- und Wildschweine hoch ansteckend und meist tödlich. Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringt großes Leiden für die Tiere mit sich. Für das Ausbreiten der Krankheit ist vor allem der Mensch verantwortlich. Deshalb appelliere ich, Speisereste nicht in der Landschaft und nur in Abfallbehältnissen mit Deckel zu entsorgen, damit Wildschweine diese nicht fressen können“, so die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder.

Vor allem in Osteuropa und Italien grassiert derzeit die Afrikanische Schweinepest (ASP). Durch das erhöhte Reiseaufkommen kann die Gefahr einer Einschleppung des Erregers steigen.

Die verlustreiche und bekämpfungspflichtige Tierseuche kann durch infizierte Wurst- und Fleischreste, mitgebrachte Souvenirs oder Jagdtrophäen in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulationen eingeschleppt werden, Verursacher ist in der Regel der Mensch. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist extrem widerstandsfähig und sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig, in tiefgefrorenem Fleisch kann der Erreger sogar jahrelang überleben.

Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz warnt daher erneut davor, Lebensmittel aus Regionen mitzubringen, in denen die ASP vorkommt, wie zum Beispiel große Gebiete in Polen und Rumänien, aber auch in Kroatien, Italien, Griechenland und Ungarn. Insbesondere unachtsam in der Natur entsorgte Lebensmittelreste, die Schweinefleisch enthalten, bergen ein hohes Risiko. Werden diese Speisereste an Autobahnen, Landstraßen oder Wanderwegen entsorgt, können Wildschweine sie fressen, sich infizieren und die Tierseuche so verbreiten.

Die Jägerschaft wird weiterhin gebeten, wachsam zu sein und Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine auf ASP zu beproben. Je früher eine Tierseuche erkannt wird, desto besser stehen die Bekämpfungschancen.

Schweine haltende Betriebe werden gebeten, ihre Hygienemaßnahmen immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu gehört insbesondere keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchzuführen, den Zugang für betriebsfremde Personen zu beschränken, in den Ställen Schutzkleidung zu tragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern. Zudem sollten alle Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vor Beginn der Tätigkeit darauf hingewiesen werden, auf keinen Fall Speisereste an Schweine zu verfüttern.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige sowie verlustreiche Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen. ASP ist keine Zoonose und daher für den Menschen ungefährlich.

Im Jahr 2007 wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Anschließend breitete sich das Virus nach Russland aus und drang 2014 in die Europäische Union ein. Darüber hinaus erreichte die Krankheit im August 2018 auch den größten Schweineproduzenten der Welt, China, und breitet sich nun in diversen asiatischen Ländern aus. Seit September 2020 ist auch Deutschland von der ASP im Wildschwein betroffen. Die Ausbruchsgebiete liegen entlang der polnischen Grenze in Brandenburg und Sachsen.

Es existieren keine Impfstoffe gegen das Virus. Infizierte Tiere müssen getötet und unschädlich beseitigt werden. Hat diese Tierseuche eine Wildschweinpopulation erreicht, ist es schwierig bis unmöglich und extrem kostenintensiv das Virus wieder zu eliminieren. 
Aktuelle Ausbruchszahlen finden Sie hier: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ 
Wichtige Regeln für Reisende und Touristen:

  • Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Urlaub mit
  • Entsorgen Sie Speisereste nur in geschlossenen Müllbehältern
  • Verfüttern Sie keine Essensreste an Tiere
  • Hinterlassen Sie keine Lebensmittelreste in freier Natur und halten Sie sich von Haus- oder Wildschweinen fern
  • Berühren Sie keine Tierkadaver und melden Sie Kadaverfunde unverzüglich dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
  • Verzichten Sie auf Jagdreisen in Risikogebiete und die Mitnahme von Jagdtrophäen; reinigen und desinfizieren Sie Ihre Ausrüstung gründlich

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