Damit sich die Tierseuche möglichst nicht weiter ausbreitet, wird eine Restriktionszone mit einem Radius von 15 Kilometer eingerichtet. Neben dem Landkreis Groß-Gerau liegen demnach auch der Main-Taunus-Kreis, die Landkreise Darmstadt-Dieburg und Offenbach sowie die Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden in dieser Zone. Auf rheinland-pfälzischer Seite sind Teile der Stadt Mainz und Teile des Landkreises Mainz-Bingen betroffen.
In dieser Zone wird es per Allgemeinverfügung zunächst zeitlich befristete Einschränkungen bei der maschinellen Bewirtschaftung und Ernte geben, außer beim Weinbau. Eine detaillierte Ausarbeitung ist in Arbeit. Vornehmlich geht es dabei darum, dass sich Tiere nicht zwischen den Feldfrüchten verstecken können. Auch bei der Jagd wird es zu Einschränkungen kommen, zudem wird voraussichtlich eine Leinenpflicht für Hunde bestehen.
„Wir stehen mit den Kolleginnen und Kollegen in Hessen in engem Austausch. Denn wir alle verfolgen das gemeinsame Ziel, die Seuche möglichst einzudämmen. Ein Befall kann neben Tierleid gerade für landwirtschaftliche Betriebe finanzielle Einbußen bedeuten. Denn neben Wildschweinen können sich auch Hausschweine mit dem Virus infizieren. Für andere Tiere und auch für Menschen besteht keine gesundheitliche Gefahr“, so Umweltstaatssekretär Erwin Manz.
Mögliche Infektionswege sind beispielsweise das Wegwerfen von mit ASP-infizierten Fleischprodukten entlang von Straßen. Werden diese von Wildschweine gefressen, infizieren sich diese. Infizierte Tiere sterben meist binnen einer Woche, deren Kadaver können für Artgenossen eine Infektionsquelle darstellen. Deshalb müssen, so Manz, Kadaver aus Seuchenschutzgründen schnell beseitigt werden. Zudem wurden Wildschwein-Kadaverspürhunde-Teams ausgebildet, die einsatzbereit sind. Auch indirekt kann die ASP übertragen werden, etwa durch kontaminierte Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte oder kontaminierte Kleidung.
„Jetzt geht es darum festzustellen, wie weit sich die ASP bereits ausgebreitet hat und ob weitere Gebiete betroffen sind. Daher werden in den nächsten Wochen in der Restriktionszone intensive Fallwildsuchen mit Hunden und Drohnen durchgeführt werden“, erklärt Manz. „Die Früherkennung stellt einen wesentlichen Baustein der Tierseuchenbekämpfung dar, denn je früher ein Seuchenfall erkannt wird, desto schneller und wirksamer können Bekämpfungsmaßnahmen greifen“. Auch um die Restriktionszone herum wird das Monitoring auf ASP verstärkt werden, um sicher zu sein, dass dieses Gebiet nicht betroffen ist.
„Zur Seuchenprävention und um für den Ernstfall gerüstet zu sein, haben wir seit Jahren ein Bündel an Maßnahmen geschnürt: Unsere Fachleute aus dem Ministerium haben eine detaillierte Handlungsanweisung erarbeitet, in welcher jeder auf einem Blick nachvollziehen kann, was von wem zu tun ist. Dies wird in regelmäßigen Übungen mit Veterinären und anderen Behörden, etwa der Kreisverwaltung, trainiert. Zudem hat das Umweltministerium einen festen sowie einen mobilen Elektro-Zaun eingelagert, wodurch Wanderbewegungen von Wildschweinen verhindert werden sollen“, so Manz.
Auch jagdliche Maßnahmen habe das Land zur Vorbeuge von Wildschäden und zur Seuchenprävention ergriffen. Rheinland-Pfalz hat eine sehr hohe Schwarzwilddichte, weshalb Wildschweine, mit Ausnahme von Muttertieren, die Jungtiere führen, ganzjährig bejagt werden dürfen. Eine Fütterung von Wildschweinen ist zudem verboten.
Hinweis: Sollten Sie ein totes oder sich auffällig verhaltendes Wildschwein finden, kontaktieren Sie bitte die Kreisverwaltung vor Ort.