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Erstmals Fall von Afrikanischer Schweinepest in rheinland-pfälzischem Hausschweinbestand

In Rheinland-Pfalz ist erstmals der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Hausschwein nachgewiesen worden. Das hat die Überprüfung einer positiven A-Probe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ergeben. Betroffen ist ein Kleinstbetrieb in Gerolsheim (Kreis Bad Dürkheim).

 Die Blutprobe mit dem mutmaßlichen ASP-Erreger war von einem verendeten Schwein vom Landesuntersuchungsamt (LUA) untersucht und dann zum FLI weitergeleitet worden, um den Verdachtsfall abzuklären.

Rund um den Hausschweinbetrieb wird nun eine sogenannte Sperrzone III (zehn Kilometer) eingerichtet. Dort gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutztes Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim wird eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. In der Zone befinden sich 13 Hausschweine in insgesamt 7 Betrieben.

Der erste Fall von ASP bei Wildschweinen in Rheinland-Pfalz war am 9. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms festgestellt worden. Bislang waren in Rhein-land-Pfalz ausschließlich Wildschweine betroffen. Aktuell gibt es in den Kreisen Alzey-Worms und dem Kreis Mainz-Bingen insgesamt 34 ASP-Fälle bei Wildschweinen.

Bei der Afrikanischen Schweinepest gibt es drei verschiedene Kategorien von Sperrzonen, die um das Infektionsgeschehen gezogen werden. In ihnen gelten eine Reihe von Einschränkungen wie Verbringungsverbote für Hausschweine und deren Produkte, Jagdverbote bzw. Einschränkungen bei der Jagd oder die Leinenpflicht für Hunde. In Rheinland-Pfalz sind die Kreise Alzey-Worms mit der Stadt Worms, Donnersbergkreis, Bad-Dürkheim, Mainz-Bingen mit der Stadt Mainz sowie der Rhein-Pfalz-Kreis mit den Städten Frankenthal und Ludwigshafen betroffen. Die betroffenen Kreise setzen unter anderem folgende Maßnahmen um: weitere intensive Kadaversuche, Drohnenbefliegungen oder etwa der Bau von ASP-Schutzzäunen. Verendet aufgefundene Wildschweine sind der oder dem zuständigen Jagdaus-übungsberechtigten oder dem Veterinäramt zu melden. 

Hintergrund: Afrikanische Schweinepest

Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch den Kontakt mit Blut oder Kadavern von infizierten Tieren übertragen wird. Eine Ansteckung ist auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten. Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Der Erre-ger ist für Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die ASP gibt es nicht.
Das Umweltministerium informiert laufend aktualisiert unter https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1
 

  

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