Das Ergebnis der Bilanz: Von insgesamt 19.430 untersuchten Proben wurden im vergangenen Jahr 2.167 beanstandet. Mit elf Prozent war diese Beanstandungsquote damit unverändert auf dem Niveau der Vorjahre. „Um das Maß an Sicherheit weiterhin so hoch wie möglich zu halten, prüfen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure risikoorientiert. Das bedeutet zum Beispiel: Je verderblicher und keimanfälliger die gehandelten Produkte sind und je größer dessen Vertriebsradius ist, desto häufiger wird der Betrieb kontrolliert“, so Eder.
Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Betroffen waren vor allem Produkte, die relativ neu am Markt sind. Der Leiter der Abteilung Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika am LUA, Dr. Thomas Bonk sagte: „Bei veganen Ersatzprodukten für Fleisch oder Fisch kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass sie wegen irreführender Kennzeichnung nicht den Leitsätzen entsprechen. Das ist der Fall, wenn von veganer Salami die Rede ist, aber nicht von veganer Wurst nach Salami-Art.
Beanstandungen, die auf tatsächlich gefährliche Produkteigenschaften wie beispielsweise Fremdkörper oder gravierende hygienische Mängel zurückzuführen sind, waren auch 2022 sehr selten. Unter den 19 als gesundheitsschädlich beanstandeten Proben fanden sich drei Proben mit Fremdkörpern wie Draht oder Kunststoffsplitter.
Elf der gesundheitsschädlichen Proben waren aus mikrobiologischer Sicht bedenklich. Hier wurden Listerien beispielsweise in Nudelsalat, Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) in Tabuleh und Salmonellen in Proben aus einer Speisegaststätte nachgewiesen. Drei als Lebensmittel verkaufte Proben Kautabak wurden aufgrund ihres Nikotingehalts beanstandet. Im Bereich Kosmetik war ein Hautbleichmittel wegen eines Hormonzusatzes auffällig. Eine Probe Speisekartoffeln überschritt den Grenzwert eines keimhemmenden Wirkstoffs eines Pestizids.
„In diesen 19 Fällen wurden von den Kommunen Rückrufe der betroffenen Chargen veranlasst und überwacht. Sobald ein Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht, ist es wichtig, dass die Produkte erst gar nicht in Umlauf gelangen oder schnellstmöglich aus dem Verkehr gezogen und die Bürgerinnen und Bürger gewarnt werden. Das ist vor allem für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit schwachem Immunsystem sowie Schwangere wichtig. Deshalb informiert das LUA auch auf der Website lebensmittelwarnung.de öffentlich über Beanstandungen und tauscht sich mit anderen Behörden über das europaweit aktive Lebensmittel-Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) und das Schnellwarnsystem RAPEX (Rapid Exchange of Information System) zu als gesundheitsschädlich eingestuften kosmetischen Mitteln oder Spielwaren aus“, so Eder.
Rheinland-Pfalz habe im vergangenen Jahr 191 dieser Warnungen übernommen, weil die betroffenen Waren auch nach Rheinland-Pfalz gelangt waren. Dabei handelte es sich beispielsweise um Schadstoffe in Nagellack, gefährliche Bakterien in Fischfrikadellen, erhöhte Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Sauerkirschen und Glasbruchstücke in Haselnussmus.
Zu den 191 Warnungen kommen zusätzlich weitere sieben, die das LUA selbst ausgesprochen und bei www.lebensmittelwarnung.de eingestellt hat. Dabei handelte es sich beispielsweise um Listerien in einem Salat, kleine Metallpartikel in einem Nahrungsergänzungsmittel und das nicht gekennzeichnete Allergen Sellerie in einem vegetarischen Fleischersatzprodukt.
Die gesamte 2022er Jahresbilanz Lebensmittelüberwachung finden Sie hier auf der Homepage des LUA.