Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundesland, weshalb die Weinüberwachung hier eine besondere Bedeutung hat. Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die Fachleute des LUA im Jahr 2023 knapp 4.131 Kontrollen vor Ort durchgeführt und 3.734 Proben untersucht. Die weit überwiegende Anzahl der Beanstandungen bezog sich allerdings auf die Kennzeichnung: Häufige Mängel sind dabei ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutreffende Geschmacksangaben (zum Beispiel trocken oder halbtrocken), unzutreffende Rebsortenangaben oder unzureichende Hinweise auf allergieauslösende Stoffe wie Schwefeldioxid.
Aber das LUA deckt auch immer wieder schwerwiegende Täuschungen und echte Verfälschungen auf, bei denen von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden muss. 2023 fielen insgesamt 57 Proben (1,5 Prozent) in- und ausländischer Weinerzeugnisse auf wegen Grenzwertverstößen oder unzulässigen Weinbehandlungen, beispielsweise durch die verbotene Zugabe von künstlichen Aromastoffen oder von Wasser. Der Gesetzgeber zieht hier aus gesundheitlichen und qualitativen Gründen klare Grenzen. Umso erfreulicher ist es, dass Verstöße, die gesundheitliche Schäden beim Menschen hätten auslösen können, im Jahr 2023 gar nicht festgestellt wurden.
Frühe Rebsorten faulten rasch
Die Weinernte im Jahr 2023 war von extremen Wetterbedingungen geprägt. Ein zu nasses Frühjahr führte zu Mehltauinfektionen, dann kam ein sehr trockener und warmer, langer Sommer – auch Anfang September herrschten noch Temperaturen von 30 Grad. Dieses Wetter, kombiniert mit Regen kurz vor der Ernte, verursachte rasche Fäulnis bei früh reifenden Sorten wie den Burgundern. Außerdem setzte die Kirschessigfliege den roten Rebsorten zu. Die Weinlese begann früher als erwartet, und der Lesezeitraum war ungewöhnlich kurz. Dies bedeutete für die Weinkontrolleurinnen und Weinkontrolleure gezieltes Vorgehen bei den Kontrollen. Für die Winzer hatte das Wetter negative Folgen: Partien wurden bereits im Herbst verworfen und nicht weiterverarbeitet.
Wein braucht jetzt Nährwertdeklaration
Es dürfte vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern noch gar nicht aufgefallen sein: Sämtliche Weinerzeugnisse, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, brauchen eine Nährwertdeklaration und ein Zutatenverzeichnis auf dem Etikett. Weil der Platz dort begrenzt ist, befindet sich auf vielen Etiketten nun ein QR-Code. Der kann mit dem Smartphone gescannt werden und führt auf eine neutrale Seite, die keine Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken anzeigt und keine Nutzerdaten erhebt. Die Folge ist ein erhöhter Zeitaufwand für die Weinkontrolleurinnen und Weinkontrolleure bei ihren Kontrollen vor Ort, um diese Neuerungen mit dem nötigen Augenmaß zu begleiten.
Die vollständige LUA-Bilanz Weinüberwachung 2023 finden Sie hier auf der Homepage.