Der aktuelle BTV-3-Ausbruch, der sich seit September 2023 von den Niederlanden her über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Bremens und Rheinland-Pfalz ausgebreitet hat, droht im laufenden Jahr erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern sowie wirtschaftliche Schäden zu verursachen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Seuche der Wiederkäuer, die durch Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) übertragen wird. Diese Insekten nehmen das im Blut eines bereits infizierten Tieres zirkulierende Virus auf und übertragen es beim Stechen auf ein anderes Tier. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Auch Lahmheiten, also das Nachziehen eines Beines beim Gehen, deutlicher Milchrückgang und Fehlgeburten werden beobachtet.
Während Rinder und Ziegen nach einer Infektion mit dem derzeit grassierenden Blauzungenvirus vom Serotyp 3 meist nur milde Krankheitsanzeichen zeigen, führt die Infektion bei Schafen häufig zu schweren Verläufen, die tödlich enden können. Die derzeitige feucht-warme Witterung begünstigt die Entwicklung und damit Vermehrung der Gnitzen, so dass mit einer weiteren Ausbreitung der Seuche zu rechnen ist. Die Tierhalterinnen und Tierhalter sind daher gehalten, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und das Auftreten von Krankheitssymptomen umgehend dem örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Sollte sich der Verdacht erhärten, sind Proben zur Abklärung einer möglichen Infektion durch Blauzungenkrankheit vom Tierarzt zu nehmen und an das LUA zu schicken.
Den einzigen wirksamen Schutz vor einem schweren Verlauf der Seuche bietet eine Impfung. Hierfür stehen in Deutschland derzeit drei gestattete BTV-3-Impfstoffe zur Verfügung; die Zulassung der Impfstoffe steht noch aus, weshalb ein Verbringen geimpfter Tiere unter erleichterten Bedingungen derzeit noch nicht möglich ist. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfiehlt die Anwendung dieser Impfstoffe, um Schafe und Rinder gegen BTV-3 zu schützen. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur gesunde Tiere geimpft werden sollen und unerwünschte Nebenwirkungen an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden sind (Online-Meldeportal unter https://www.vet-uaw.de/ oder per E-Mail an vetmittelsicherheit(at)pei.de).
Das Land Rheinland-Pfalz und die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse unterstützen die Tierhalter mit einer Impf-Beihilfe in Form eines Zuschusses von 2,50 Euro pro Rind sowie 2,00 Euro pro Schaf oder Ziege (https://tsk-rlp.de/leistungen/beihilfen).