| Tiergesundheit

Blauzungenkrankheit: Änderung des Untersuchungsschemas im LUA

Aktueller Hinweis für Veterinäre und Landwirte, die Proben zur Untersuchung auf das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV 3) an das Landesuntersuchungsamt (LUA) schicken: Das BTV 3-Infektionsgeschehen breitet sich in Deutschland mit einer enormen Geschwindigkeit aus. Mittlerweile hat ganz Deutschland seinen BTV-Freiheitsstatus verloren. Das LUA ändert deshalb sein Untersuchungsschema.

Nach Mitteilung des Nationalen Referenzlabors für Blauzungenkrankheit (NRL BT) am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kommt aktuell in Deutschland nur die Infektion mit dem Blauzungenvirus vom Serotyp 3 vor, weshalb derzeit jedes pan-BTV-positive Tier als BTV 3-positiv bewertbar ist. Aus Sicht des NRL BT besteht derzeit keine zwingende Notwendigkeit, jede pan-BTV-positive Probe auch auf BTV 3 zu testen.  

Im Hinblick auf die verfügbaren Laborkapazitäten erfolgen daher in Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Mobilität die Untersuchungen auf BTV im Institut für Tierseuchendiagnostik des LUA ab sofort und bis auf Weiteres nach folgendem Schema: Alle zur Untersuchung auf BTV eingehenden Proben werden wie bisher molekularbiologisch in der panBTV-PCR untersucht. Pro Bestand wird aber nur noch eine (1) Probe exemplarisch weitergehend in der BTV 3-spezifischen PCR untersucht.

Die Befundmitteilung wird beim Nachweis von BTV 3 um folgende Angaben ergänzt: Nach Mitteilung des FLI ist im Hinblick auf das aktuelle BTV-Seuchengeschehen derzeit jedes pan-BTV-positive Tier als BTV 3-positiv bewertbar. Die weitergehende Differenzierung auf den Serotyp 3 des BTV erfolgt im LUA daher nur noch exemplarisch an einer (1) Probe pro Einsendung. Alle in der panBTV-PCR positiv getesteten Tiere der Einsendung sind als BTV 3-positiv im TSN einzustellen.

Um das mögliche Auftreten von Infektionen mit anderen BTV-Serotypen (z. B. BTV 8, BTV 4 oder neue Serotypen) detektieren zu können, werden in der panBT positive Proben stichprobenartig weitergehend untersucht. Fälle mit untypischer BTV-Klinik und negativem Ergebnis in der panBT-PCR werden weiterhin differenzialdiagnostisch auf in Frage kommende Erkrankungen (z. B, EHDV, MKS) untersucht.

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