Für Hobby-Tierhaltungen werden die Beihilfen grundsätzlich gewährt. Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen dagegen müssen eine Beihilfe-Erklärung abgeben. Liegt diese Erklärung nicht vor, muss das Landesuntersuchungsamt den Einsendern die Untersuchungskosten in vollem Umfang in Rechnung stellen. Die Erklärung ist auch dann erforderlich, wenn aktuell keine Beihilfe erwartet wird. Sie gilt bis auf Widerruf.
Die Beihilfe-Erklärung sowie weitere Informationen finden Sie im Download-Bereich unserer Homepage.