Schüler-BAföG: Einfach und erfolgreich zur Ausbildungsförderung
Als PTA-Schüler/-in verdient man während der Ausbildung kein Geld. Die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung während der Ausbildung besteht aber trotzdem, denn es gibt das so genannte „Schüler-BAföG“: eine monatliche finanzielle Unterstützung, die du nicht zurückzahlen musst! Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfährst du hier.
Voraussetzungen
- Schulbesuch in Vollzeit, der zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen soll
- Kein Einkommen durch den Schulbesuch
- Alter unter 45 Jahren
Höhe der monatlichen Auszahlungen
- Richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf, dieser Bedarf verringert sich, wenn Eltern oder Ehepartner/-in etwas mehr Geld verdienen
- Wohnsitz bei den Eltern: bis zu 262 Euro pro Monat
- Wohnsitz nicht bei den Eltern: bis zu 632 Euro
- Bei eigenen Kindern unter 14 Jahren zusätzlich 160 Euro pro Kind
- Auch während des halbjährigen Pflichtpraktikums ist die Unterstützung durch BAföG weiterhin möglich (siehe Einkommensgrenzen)
Freibeträge (Einkommen, die nicht auf die Höhe des BAföG angerechnet werden)
- 2415 Euro, wenn die Eltern zusammenleben
- 1605 Euro je Elternteil, wenn Eltern getrennt leben
- 1605 Euro für Ehepartner/-in oder Lebenspartner/-in
- Eigenes Vermögen bei einem Alter von unter 30 Jahren: 15 000 Euro
- Eigenes Vermögen bei einem Alter von über 30 Jahren: 45 000 Euro
- Eigene Einkünfte über 520 Euro (Mini-Job)
Elternunabhängiges BAföG
Das Einkommen der Eltern wird nicht an die Berechnung der monatlichen Auszahlungen herangezogen. Voraussetzungen:
- Nach Vollendung des 18. Lebensjahres war der/ die Antragsteller/-in 5 Jahre erwerbstätig
- der/ die Antragsteller/-in hat eine dreijährige Ausbildung gemacht und war danach mindestens 3 Jahre erwerbstätig (bei kürzerer Ausbildung verlängert sich die Zeit der Erwerbstätigkeit)
- in Ausnahmefällen: bei Beginn der schulischen Ausbildung über 30 Jahre alt
Ausgangspunkt für die Berechnung sind die Bruttoeinkünfte abzüglich der Werbungskosten, Sozialpauschale und tatsächlich geleisteten Steuerabgaben.
An wen muss ich mich wenden?
- Zuständig für die Berechnung und Erteilung des BAföG ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern
- Bei elternunabhängigem BAföG das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort
Die Antragstellung
- Online über BAföG digital möglich mit einem Personalausweis mit Online-Funktion
- Formulare in Papierform gibt es zum Download auf der Internetseite des BAföG
- Formulare können auch beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung abgeholt werden
Benötigte Formulare zur Antragsstellung
- Ausgefüllter Antrag
- Bescheinigung der Schule
- Ggf. Kopie des Personalausweises, Passes oder aktuellen Aufenthaltstitels
- Ggf. Mietvertrag und/ oder Meldebescheinigung
- Wenn nicht familienversichert: Kranken-und Pflegeversicherungsnachweis inkl. Beitragshöhe
- Ggf. Nachweis über eigenes Einkommen (Nebenjob, Werksvertrag, etc.)
- Ggf. Waisenrentenbescheid, Riester-Renten-Bescheid
- Nachweis über Vermögen oder Schulden am Tag der Antragsstellung (z.B. Kontoauszug, Sparbücher,..)
- Wenn du ein eigenes Auto hast: Schätzung des Wertes und Kraftfahrzeugschein
Dauer der Bearbeitung
- Ca. 4-6 Wochen (frühzeitig beantragen noch vor Ausbildungsbeginn!)
Die PTA-Schule Trier unterstützt dich gerne bei der Antragstellung! Nutze deine Chance auf regelmäßige finanzielle Unterstützung während der Ausbildung!