Schüler-BAföG: Einfach und erfolgreich zur Ausbildungsförderung

Als PTA-Schüler/-in verdient man während der Ausbildung kein Geld. Die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung während der Ausbildung besteht aber trotzdem, denn es gibt das so genannte „Schüler-BAföG“: eine monatliche finanzielle Unterstützung, die du nicht zurückzahlen musst! Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfährst du hier.

Voraussetzungen

  • Schulbesuch in Vollzeit, der zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen soll
  • Kein Einkommen durch den Schulbesuch
  • Alter unter 45 Jahren

Höhe der monatlichen Auszahlungen

  • Richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf, dieser Bedarf verringert sich, wenn Eltern oder Ehepartner/-in etwas mehr Geld verdienen
  • Wohnsitz bei den Eltern: bis zu 262 Euro pro Monat
  • Wohnsitz nicht bei den Eltern: bis zu 632 Euro
  • Bei eigenen Kindern unter 14 Jahren zusätzlich 160 Euro pro Kind
  • Auch während des halbjährigen Pflichtpraktikums ist die Unterstützung durch BAföG weiterhin möglich (siehe Einkommensgrenzen)

Freibeträge (Einkommen, die nicht auf die Höhe des BAföG angerechnet werden)

  • 2415 Euro, wenn die Eltern zusammenleben
  • 1605 Euro je Elternteil, wenn Eltern getrennt leben
  • 1605 Euro für Ehepartner/-in oder Lebenspartner/-in
  • Eigenes Vermögen bei einem Alter von unter 30 Jahren: 15 000 Euro
  • Eigenes Vermögen bei einem Alter von über 30 Jahren: 45 000 Euro
  • Eigene Einkünfte über 520 Euro (Mini-Job)

Elternunabhängiges BAföG 

Das Einkommen der Eltern wird nicht an die Berechnung der monatlichen Auszahlungen herangezogen. Voraussetzungen:

  • Nach Vollendung des 18. Lebensjahres war der/ die Antragsteller/-in 5 Jahre erwerbstätig
  • der/ die Antragsteller/-in hat eine dreijährige Ausbildung gemacht und war danach mindestens 3 Jahre erwerbstätig (bei kürzerer Ausbildung verlängert sich die Zeit der Erwerbstätigkeit)
  • in Ausnahmefällen: bei Beginn der schulischen Ausbildung über 30 Jahre alt

Ausgangspunkt für die Berechnung sind die Bruttoeinkünfte abzüglich der Werbungskosten, Sozialpauschale und tatsächlich geleisteten Steuerabgaben.

An wen muss ich mich wenden?

  • Zuständig für die Berechnung und Erteilung des BAföG ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern
  • Bei elternunabhängigem BAföG das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort

Die Antragstellung

  • Online über BAföG digital möglich mit einem Personalausweis mit Online-Funktion
  • Formulare in Papierform gibt es zum Download auf der Internetseite des BAföG
  • Formulare können auch beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung abgeholt werden

Benötigte Formulare zur Antragsstellung

  • Ausgefüllter Antrag
  • Bescheinigung der Schule
  • Ggf. Kopie des Personalausweises, Passes oder aktuellen Aufenthaltstitels
  • Ggf. Mietvertrag und/ oder Meldebescheinigung
  • Wenn nicht familienversichert: Kranken-und Pflegeversicherungsnachweis inkl. Beitragshöhe
  • Ggf. Nachweis über eigenes Einkommen (Nebenjob, Werksvertrag, etc.)
  • Ggf. Waisenrentenbescheid, Riester-Renten-Bescheid
  • Nachweis über Vermögen oder Schulden am Tag der Antragsstellung (z.B. Kontoauszug, Sparbücher,..)
  • Wenn du ein eigenes Auto hast: Schätzung des Wertes und Kraftfahrzeugschein

Dauer der Bearbeitung

  • Ca. 4-6 Wochen (frühzeitig beantragen noch vor Ausbildungsbeginn!)

Die PTA-Schule Trier unterstützt dich gerne bei der Antragstellung! Nutze deine Chance auf regelmäßige finanzielle Unterstützung während der Ausbildung!