Verbraucherbeschwerde

Sie haben als Verbraucherin oder Verbraucher ein Recht auf sichere Lebensmittel von einwandfreier Qualität. Wenn Sie mit einem gekauften oder in der Gastronomie servierten Lebensmittel nicht einverstanden sind, können Sie sich beschweren.

Der erste Ansprechpartner sollte eigentlich immer der Händler oder Gastwirt sein. Wenn dies nicht zum Erfolg führt oder von vornherein unzweckmäßig erscheint, sind die Veterinärämter der Kreisverwaltungen und die Ordnungsämter der kreisfreien Städte grundsätzlich die richtigen Stellen. Dort werden Beschwerden entgegengenommen und als Probe zur Untersuchung an das LUA geschickt. Die Behörden vor Ort können die Verhältnisse in dem betreffenden Betrieb überprüfen und - falls nötig - weitere Proben für die Untersuchung entnehmen.

Wenn es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach dem Verzehr eines Lebensmittels gekommen ist, ist selbstverständlich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen wird auch das örtlich zuständige Gesundheitsamt tätig.

Wichtige Angaben bei einer Verbraucherbeschwerde

Die folgenden Informationen sind für die Lebensmittelüberwachungsbehörden wichtig, um die Beschwerde bearbeiten und richtig beurteilen zu können:

  • Ihren Namen und Anschrift
  • Name des Lebensmittels oder Bedarfsgegenstandes
  • Wann und wo die Ware gekauft wurde
  • Art und Zustand der Verpackung (lose Ware, verschweißte Kunststoffverpackung, beschädigte Verpackung)
  • Zustand der Ware, Abweichungen vom Geschmack, Geruch, Aussehen
  • Wie die Ware zu Hause gelagert wurde
  • eventuelle gesundheitliche Beschwerden

Als Verbraucherin oder Verbraucher entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Sie ein Produkt als Verbraucherbeschwerde abgeben.