Trotz der seltenen Nachweise des Fledermaus-Lyssa-Virus in Rheinland-Pfalz ist das kein außergewöhnliches Ereignis. Fledermaustollwut kommt seit vielen Jahren in europäischen Fledermauspopulationen vor und wird im Rahmen der Tierseuchenüberwachung regelmäßig auch in anderen Teilen Deutschlands beobachtet. Sie unterscheidet sich von der klassischen, terrestrischen Tollwut, die in Deutschland bei landlebenden Säugetieren seit 2008 als getilgt gilt.
Für die Bevölkerung besteht im Alltag nur ein sehr geringes Infektionsrisiko, da in der Regel kein Kontakt zu den scheuen und nachtaktiven Fledermäusen besteht. Eine Übertragung auf den Menschen setzt einen direkten Kontakt mit einer infizierten Fledermaus voraus, wie zum Beispiel durch Biss- oder Kratzverletzungen oder durch den Kontakt des Speichels mit Schleimhäuten oder frischen Wunden beim Menschen. Wer Fledermäuse nicht anfasst und gebotenen Abstand hält, hat praktisch kein Ansteckungsrisiko.
Die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises empfiehlt daher:
- Geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder sich auffällig verhaltende Fledermäuse dürfen niemals ungeschützt angefasst und aufgenommen werden. Verwenden Sie Arbeits- oder Gartenhandschuhe, wenn Sie ein Tier sichern wollen.
- Nach einem Biss, einer Kratzverletzung oder einem sonstigen direkten Kontakt mit einer Fledermaus soll die Wunde sofort gründlich mit Wasser und Seife gereinigt werden, und es ist unverzüglich ärztlicher Rat einzuholen. Bei Fällen mit direktem Fledermaus-Kontakt ist eine vorsorgliche Impfung (Tollwut-Postexpositionsprophylaxe) erforderlich. Die zuständigen Veterinär- und Gesundheitsämter sind zu informieren.
- Auch Tierhalter sollten aufmerksam sein und Hunde sowie Katzen gegen Tollwut impfen lassen, um eine mögliche Infektion dieser tödlichen Erkrankung zu verhindern. Tollwut kann auch über illegale Hunde- oder Katzenimporte eingetragen werden, was der jüngste Fall im Frühjahr 2026 bei einem Hund aus der Russischen Föderation im Rhein-Pfalz-Kreis zeigte.
- Bei Fragen zu Fledermäusen können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständigen Veterinärämter, Naturschutzbehörden oder an die Koordinationsstelle Fledermausschutz des NABU Rheinland wenden.
Der aktuelle Nachweis stellt keinen Anlass zur Beunruhigung dar. Fledermäuse sind ökologisch wertvolle und gesetzlich besonders geschützte Wildtiere, und einige Arten sind in Deutschland vom Aussterben bedroht. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur natürlichen Insektenregulation.
Mit einem verantwortungsvollen Umgang verletzter Wildtiere und der Beachtung empfohlener Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das ohnehin sehr geringe Infektionsrisiko wirksam minimieren und bietet den besten Schutz- sowohl für den Menschen als auch für die Tiere.
Weitere Informationen:
https://www.fli.de/de/institute/institut-fuer-molekulare-virologie-und-zellbiologie-imvz/referenzlabore/woah-who-fao-und-nrl-fuer-tollwut/
https://rlp.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/fledermaeuse/index.html
https://www.bmleh.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/tollwut.html
