PTA-Lehrgang
Die PTA-Ausbildung besteht aus zwei Teilen:
- einem zweijährigen Lehrgang an der PTA-Schule
- einem halbjährigen Apothekenpraktikum
Zwei Jahre PTA-Schule
Der zweijährige Lehrgang umfasst theoretischen und praktischen Unterricht an der PTA-Schule. In den Ferien absolvieren die angehenden PTA das erste von insgesamt zwei Praktika in der Apotheke. (Dieses erste Praktikum über 160 Stunden entfällt für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA).)
Außerhalb der Schulzeiten müssen die Schülerinnen und Schüler zudem eine Ausbildung in erster Hilfe über acht Doppelstunden absolvieren. Nach erfolgreichem Lehrgang und vor dem halbjährigen Apotheken-Praktikum ist der erste Prüfungsabschnitt zu absolvieren. Er besteht aus:
- der schriftliche Prüfung in den vier Hauptfächern Arzneimittelkunde, Allgemeine und pharmazeutische Chemie, Galenik (Pharmazeutische Technologie), Botanik und Drogenkunde
- der mündliche Prüfung in den Nebenfächern Gefahrstoff-, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde, Pharmazeutische Gesetzeskunde, Berufskunde, Medizinproduktekunde
- Prüfung in den praktischen Fächern Chemisch-pharmazeutische Übungen, Übungen zur Drogenkunde und Galenische Übungen.
Halbjähriges Apothekenpraktikum
Das Apothekenpraktikum beginnt nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang. Die halbjährige praktische Ausbildung soll folgende Ausbildungsinhalte umfassen:
- Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete und ordnungsgemäße Lagerung
- Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln
- Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit
- Notfallarzneimittel
- Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen
- Herstellung von Arzneimitteln
- Ausführen ärztlicher Verschreibungen
- Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenüblicher Waren
- Berechnung der Preise von Arzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten
- Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen
- Informationen über die Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über Anwendung und Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise
- Apothekenübliche Waren, insbesondere diätetische Lebensmittel, Mittel der Säuglings- und Kinderernährung, Mittel und Gegenstände der Körperpflege, Verbandstoffe und andere apothekenübliche Medizinprodukte sowie Beratung zur richtigen Anwendung dieser Waren
- Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen
Im Anschluss an das Praktikum findet der zweite Prüfungsabschnitt statt. Er besteht aus einer mündlichen Prüfung im Fach Apothekenpraxis.