Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
In Rheinland-Pfalz überprüft und bewertet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), ob ein im Ausland erworbener Berufsabschluss einer deutschen Ausbildung zur/zum Pharmazeutisch-technischen Assistentin/Assistenten (PTA) oder Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin/Laboratoriumsassistenten (MTA) gleichwertig ist.
Um die Bewerber auf die Prüfung vorzubereiten, wird die Teilnahme an speziellen Unterrichtseinheiten empfohlen. Die Gesundheitsfachschulen des Landesuntersuchungsamtes bieten diese Kurse an. Sie sollen es den Teilnehmern ermöglichen, ihren Wissensstand aufzufrischen und sich mit den Gegebenheiten an der Schule vertraut zu machen. Ihnen wird die Möglichkeit geboten, zusammen mit den Schülern des laufenden Semesters am theoretischen und praktischen Unterricht teilzunehmen und sich gezielt auf die Prüfung vorzubereiten. Die Teilnahme am Unterricht in der Gruppe bietet darüber hinaus die Möglichkeit einer intensiven Betreuung durch die Lehrkraft. Im theoretischen Unterricht können die Bewerber außerdem ihre Sprachkenntnisse verbessern.
Die Prüfung findet an der Schule statt, an der die Vorbereitung absolviert wurde. Die Prüfungsinhalte orientieren sich an den entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen. Sie gilt als bestanden, wenn
- die deutsche Sprache im fachlichen Kontext so beherrscht wird, dass Missverständnisse in der Kommunikation mit dem Arzt, dem Krankenpflegepersonal, den Berufkollegen und dem Patienten ausgeschlossen sind und
- die Ergebnisse der Prüfung belegen, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüflings der einer/eines in Deutschland ausgebildeten MTA/PTA gleichwertig sind.