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Elektronische Übermittlung von Untersuchungsbefunden, datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Zur Verbesserung der Kommunikation bietet das Landesuntersuchungsamt ab sofort die elektronische Übermittlung von Untersuchungsbefunden und sonstigen Mitteilungen im Rahmen der Tierseuchendiagnostik und der Tiergesundheitsvorsorge an eine von Ihnen benannte E-Mail-Adresse an.

Zur Wahrung der Vertraulichkeit werden allerdings bei der elektronischen Übermittlung von Untersuchungsbefunden hohe Anforderungen an die Datensicherheit gestellt. Voraussetzung für eine elektronische Übermittlung von Untersuchungsbefunden ist daher eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung. Ein entsprechendes Formular können Sie hier herunterladen.

Sofern Sie die elektronische Übermittlung von Untersuchungsbefunden und sonstigen Mitteilungen in Anspruch nehmen wollen, senden Sie das Formular bitte vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an das Landesuntersuchungsamt zurück. Die Befundmitteilung per Post entfällt dann.

Wir hoffen, Ihnen hiermit eine deutliche Verbesserung der Kommunikation zu bieten und freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

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