Tierarzneimittelrückstände in Lebensmitteln
Der verantwortungsvolle Umgang mit Tieren erfordert auch, Tierkrankheiten sinnvoll vorzubeugen bzw. kranke Tiere zu behandeln. Wenn solche Tiere als Lebensmittellieferanten dienen, können Rückstände der Arzneimittel, die zur Behandlung eingesetzt wurden, in die Nahrungskette des Menschen gelangen. Deswegen dürfen Arzneimittel bei Lebensmittel liefernden Tieren nur gezielt unter kontrollierten Bedingungen verwendet werden. So soll so weit wie möglich ausgeschlossen werden, dass Menschen beim Essen Rückstände von Tierarzneimitteln aufnehmen.
Vor der Zulassung eines Tierarzneimittels wird geprüft, ob und welche Rückstände in den vom Tier gewonnenen Lebensmitteln auftreten und in welchen Konzentrationen diese Rückstände toleriert werden können. Bei der Festsetzung dieser Höchstmengen werden die verschiedensten potentiellen biologischen Wirkungen eines Stoffes berücksichtigt wie z.B. die pharmakologische Aktivität, die mögliche akute und chronische Toxizität (Giftigkeit), eine mögliche Schädigung des Erbguts (Mutagenität), mögliche Schädigungen von Embryonen/Foeten (Teratogenität) und auch das tumorerzeugende Potential (Karzinogenität).
Auch im LUA werden Lebensmittel auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen untersucht. Die Ergebnisse fließen in den Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs ein. Seit 1989 werden deutschlandweit unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Aquakulturerzeugnisse, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht mit dem Ziel, die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren.