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  • Coronavirus und Tierschutz

Coronavirus: Infos für Tierhalter

Tierschutz, Aufrechterhaltung der Versorgung von Tieren

Im Zuge der Coronavirus-Pandemie tauchen auch bei Landwirten, Tierhaltern und Tierhändlern Fragen auf. Die Versorgung von Hunden, Pferden, Schafen, Ziegen und Co. muss sichergestellt werden. Ein Überblick über verschiedene Aspekte.

Private Tierhaltung

Welche Rolle spielen Haus- und Nutztiere? Ganz grundsätzliche Fragen und Antworten dazu gibt es vom Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) unter https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/coronavirus/.

Studien belegen, dass insbesondere Katzen und Frettchen sich mit dem Corona-Virus infizieren und damit selbst Infektionsquelle sein können. Das Übertragungsrisiko vom empfänglichen Haustier auf den Menschen wird dabei allerdings als gering angesehen. Hunde scheinen wenig empfänglich für eine Infektion zu sein.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) empfiehlt, dass Personen, die an COVID-19 erkrankt bzw. mit dem Corona-Virus infiziert sind, möglichst keinen engen Kontakt zu Haustieren, insbesondere zu Katzen und Frettchen, haben sollten. Haustiere, die mit einem Menschen im selben Haushalt leben, bei dem eine Infektion mit dem Virus nachgewiesen wurde, sollten während der häuslichen Isolierung des infizierten Menschen im Haushalt bleiben. Wenn möglich sollte sich ein anderes, nicht infiziertes Haushaltsmitglied um das Tier kümmern. Es sollte möglichst vermieden werden, dass durch Abgabe des Tieres das Virus in andere Haushalte oder beispielsweise Tierheime verbreitet wird.

Hundehaltern muss es, im Falle von Ausgangssperren, weiterhin möglich sein, ihre Hunde in dem aus Tierschutzsicht erforderlichen Umfang spazieren zu führen. Selbstverständlich sind auch dabei die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten und Personenkontakte auf ein unvermeidbares Mindestmaß zu begrenzen.

Pferdebesitzern muss aus tierschutzrechtlichen Gründen der Zugang zu ihren Pferden gewährt werden, auch wenn diese in einem Pensionsstall etc. untergebracht sind. Auch in der Krisensituation müssen Fütterung, Pflege der Boxen und Ausläufe und die Bewegung der Pferde sichergestellt werden. Dies kann in der Regel nicht von dem Pensionsstallbesitzer und seinem Personal geleistet werden. Darüber hinaus müssen tierärztliche Versorgung und Versorgung durch den Hufschmied sichergestellt werden.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat für die derzeitige Lage und auch für den Fall von Ausgangssperren auf ihrer Internetseite (www.pferd-aktuell.de/coronavirus) FAQs und Musterformulare veröffentlicht. Die FAQs enthalten auch Vorschläge, wie Personenkontakte in Reitbetrieben auf ein unvermeidbares Mindestmaß herabgesetzt werden können und geben konkrete Hinweise zu Schutz- und Hygienemaßnahmen. Nicht zuletzt muss auch hier die tierärztliche Versorgung von Tieren weiterhin sichergestellt sein.

Tierheime, Zoos etc.

Auch Tierheime, Zoos und ähnliche Einrichtungen sind von aktuell geltenden Einschränkungen betroffen. Oft können untergebrachte Tiere nur durch die Mitarbeit ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer tierschutzgerecht versorgt werden. Diesen Personen muss es auch weiterhin möglich sein, in diesen Einrichtungen tätig zu werden. Sofern in einer Einrichtung Hunde untergebracht sind, muss es zudem zumindest einem begrenzten Personenkreis erlaubt sein, mit den Hunden spazieren zu gehen.

Systemrelevante Berufe

Aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind die im Nutztierbereich und für die veterinärmedizinische Grund- bzw. Notfallversorgung von Heimtieren tätigen Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger als systemrelevant einzustufen. Das gilt nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums auch für die in Zoos oder ähnlichen Einrichtungen tätigen Tierärzte und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie Tierpfleger.

Tiertransporte

Die Tierschutz beim Transport ist weiterhin zu beachten. Die Europäische Kommission hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorgaben der Tierschutztransport-Verordnung einzuhalten sind, und zwar ohne Einschränkung. Sollte dies nicht möglich sein, dürfen die Tiere derzeit nicht transportiert werden.

  • Die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Binnenmarktes wird als Schlüsselaufgabe angesehen. 
  • Nach Möglichkeit sollten an Binnengrenzen gesonderte Spuren (green lines) für Transportfahrzeuge eingerichtet werden. Mitgliedstaaten sollten den freien Handel von Waren aufrechterhalten - vor allem die Handelsketten für lebensnotwendige Produkte (z.B. Medizin, medizinische Ausrüstung, Nahrung etc.).
  • Sofern Mitgliedstaaten Einschränkungen im Hinblick auf den Warentransport verhängen sollten, sind strenge Maßstäbe anzulegen (transparent, wissenschaftlich (z. B. auf Empfehlungen der WHO oder ECDC begründet), angemessen, relevant, nicht diskriminierend).
  • Sämtliche vorgesehenen transportbezogenen Einschränkungen sind der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten im Vorfeld zu melden.
  • Es sollten keine zusätzlichen Zertifizierungsvorgaben für den Warenhandel etabliert werden.
  • Es wird empfohlen an Grenzübergängen Informationsmaterial bereitzustellen und Screening-Maßnahmen bei Reisenden wahrzunehmen, um eventuell Infizierte zu erkennen und weitere Maßnahmen zu ergreifen.
  • Benachbarte Mitgliedstaaten sollen hinsichtlich der vorgesehenen Kontrollmaßnahmen eng zusammenarbeiten.
Abfertigung an den Grenzen

Es ist mit erheblichen Wartezeiten an der Grenze zu rechnen, daher sind die Transporte von lebenden Tieren auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, bis sich alles wieder normalisiert hat. Eine Übersicht über die Grenzkontrollstellen gibt es unter https://ec.europa.eu/food/animals/vet-border-control/bip-contacts_en.

Transportplanungen sind derzeit tagaktuell besonders kritisch auf zu erwartende zeitliche Verzögerungen zu überprüfen. Der Softwareanbieter Sixfold hat eine frei zugängliche Karte erstellt, die LKW-Fahrer und Transportunternehmen in Echtzeit über Wartezeiten an den Grenzen informiert: https://covid-19.sixfold.com.

Die Europäische Kommission gibt auf ihrer Seite einen Überblick über die nationalen Maßnahmen der Mitgliedsstaaten. 

Informationen zum Personen- und Güterverkehr sowie zu Tiertransporten zwischen den Mitgliedstaaten während des Coronovirus-Ausbruchs finden Sie hier.

Hinweise zu Einfuhren

Das Verbringen von Sendungen lebender Tiere und Waren nach Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe a), b), d) bis f) der Verordnung (EU) 2017/625 aus Drittländern in die Union über deutsche Grenzkontrollstellen, denen die Originalbescheinigung fehlt, kann unter folgenden Bedingungen erfolgen:

  1. die zuständige Behörde des Drittlandes übermittelt die eingescannte Bescheinigung als PDF oder TIF an die Grenzkontrollstelle der Einfuhr
    und
  2. der Einführer hat eine Verpflichtungserklärung vorgelegt, nach der die amtliche Originalbescheinigung so bald als möglich nachgereicht wird.
Tierschutzkommission

Die Mitglieder der rheinland-pfälzischen Tierschutzkommission kommen aktuell nicht zu Sitzungen zusammen. Sie beraten sich aber weiterhin per E-Mail oder in Telefonkonferenzen.

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