Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit Ist eine nicht ansteckende Infektionskrankheit, die durch stechende Insekten übertragen wird. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden. Von der Blauzungenkrankheit sind Schafe und Rinder, selten auch Ziegen betroffen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Übertragung
Die Seuche wird durch verschiedene Culicoides Mücken (ca. 1-3 mm groß) aus der Familie der Gnitzen übertragen. In Deutschland, den Niederlanden und Belgien ist Culicoides dewulfi der Hauptüberträger. Diese saugenden Insekten nehmen das im Blut eines bereits infizierten Tieres zirkulierende Virus auf und übertragen es beim Stechen auf ein anderes Tier.
Die Krankheit tritt überwiegend während der Sommerregenzeit auf. Diese saisonale Erscheinungsform der Erkrankung hängt eng mit der Flugzeit der Culex-Mücken zusammen. Die Seuchenhöhepunkte sind daher bei feuchtwarmen Wetter und während der Schwärmperiode. Die Mücken fliegen aber noch bei Temperaturen bis etwa 8°C und sind hauptsächlich zwischen den Abend- und Morgendämmerung aktiv. Durch Winde können infizierte Mücken bis zu 200 km weit versetzt werden und anschließend am neuen Ort den Erreger weiterverbreiten.
Symptome und Diagnostik
Als zyklisch verlaufende Allgemeinerkrankung mit einer Inkubationszeit zwischen 1 und 8 Tagen bei Schafen und 5 bis 12 Tagen bei Rindern zeigt sie folgendes Erscheinungsbild:Rinder weisen Flotzmaulläsionen, Kronsaumschwellungen, z. T. unruhigen Gang, sowie Zitzennekrosen auf. Die Euterhaut verfärbt sich dunkel und stirbt ab. Die Veränderungen am Flotzmaul und Kronsaum verheilen binnen weniger Tage, die Nekrosen am Euter bleiben längere Zeit sichtbar. Schafe zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Schwellungen und Zyanosen im Maulbereich und an der Zunge. Der Kronsaum an den Klauen rötet sich und wird schmerzhaft, Lahmheiten können die Folge sein.
Ein typisches Krankheitsbild ist nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts meist nur bei Schafen zu finden. Aber selbst bei dieser Tierart kann anhand des klinischen Bildes keine sichere Diagnose gestellt werden. Sehr ähnliche Symptome werden auch durch andere virale Infektionserreger verursacht wie u. a. das Maul- und Klauenseuche-Virus, Akabane-Virus oder Border disease-Virus.
Da das Virus der Blauzungenkrankheit mit den roten Blutzellen vergesellschaftet ist, sollte Vollblut zur Laboruntersuchung genutzt werden. Hier gibt es sowohl direkte Erregernachweise als auch indirekte Antikörpernachweise.
Konsequenzen für Tierhalter: Situation in Rheinland-Pfalz
Die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) wurde im Dezember 2018 im baden-württembergischen Ottersweier (Landkreis Rastatt) und danach auch in Betrieben in Rheinland-Pfalz festgestellt. Der letzte nachgewiesene Fall von BTV-8 wurde im Februar 2021 im Eifelkreis Bitburg-Prüm nachgewiesen. Um die Ausbruchbetriebe wurden Restriktionsgebiete mit einem Mindestradius von 150 km eingerichtet, von denen neben ganz Rheinland-Pfalz auch das Saarland sowie Teile von Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern betroffen sind. Empfängliche Tiere (Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wiederkäuer) dürfen in und aus diesen Gebieten nur unter bestimmten Bedingungen verbracht werden.
Seit dem 21. April 2021 gilt das neue EU-Tiergesundheitsgesetz (AHL = Animal Health Law, VO (EU) 2016/429). Die Blauzungenkrankheit ist nach AHL eine Seuche der Kategorie C, für die ein optionales Tilgungsprogramm vorgesehen ist (vgl. Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882). Bedingungen für das Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren sowie Samen, Eizellen und Embryonen sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 im Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitte 1 und 2 enthalten. Die Bedingungen sind je nach der Art der Verbringung und aus welchen Gebieten (Mitgliedstaat oder Zone) Tiere verbracht werden sollen unterschiedlich und betreffen inländische sowie innergemeinschaftliche Verbringungen. Weitere Einzelheiten können beim zuständigen Veterinäramt erfragt werden.
Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit in der EU finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission. Weitere Informationen und Übersichtskarten finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI).
Impfung
Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und auch die Verbringung erleichtert. Sie ist freiwillig, die Kosten trägt der Tierhalter. Es gibt in Deutschland zugelassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Tierhalter sollten sich mit ihren Fragen zur Impfung an ihren Hoftierarzt wenden.
Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung unter Angabe der Registriernummer im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden. Dabei sind das Impfdatum, der verwendete Impfstoff, die eingesetzte Charge sowie die Tierart anzugeben. Schafe und Ziegen werden bestandsbezogen erfasst, Rinder einzeln unter Angabe der individuellen Ohrmarkennummer.
Eine Liste der zugelassenen Tierimpfstoffe gibt es auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).
Ausführliche Informationen zur Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit gibt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut.