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  • Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit Ist eine nicht ansteckende Infektionskrankheit, die durch stechende Insekten übertragen wird. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden. Von der Blauzungenkrankheit sind Schafe und Rinder, selten auch Ziegen betroffen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Übertragung

Die Seuche wird durch verschiedene Culicoides Mücken (ca. 1-3 mm groß) aus der Familie der Gnitzen übertragen. In Deutschland, den Niederlanden und Belgien ist Culicoides dewulfi der Hauptüberträger. Diese saugenden Insekten nehmen das im Blut eines bereits infizierten Tieres zirkulierende Virus auf und übertragen es beim Stechen auf ein anderes Tier.

Die Krankheit tritt überwiegend während der Sommerregenzeit auf. Diese saisonale Erscheinungsform der Erkrankung hängt eng mit der Flugzeit der Culex-Mücken zusammen. Die Seuchenhöhepunkte sind daher bei feuchtwarmen Wetter und während der Schwärmperiode. Die Mücken fliegen aber noch bei Temperaturen bis etwa 8°C und sind hauptsächlich zwischen den Abend- und Morgendämmerung aktiv. Durch Winde können infizierte Mücken bis zu 200 km weit versetzt werden und anschließend am neuen Ort den Erreger weiterverbreiten.

Symptome und Diagnostik

Als zyklisch verlaufende Allgemeinerkrankung mit einer Inkubationszeit zwischen 1 und 8 Tagen bei Schafen und 5 bis 12 Tagen bei Rindern zeigt sie folgendes Erscheinungsbild:Rinder weisen Flotzmaulläsionen, Kronsaumschwellungen, z. T. unruhigen Gang, sowie Zitzennekrosen auf. Die Euterhaut verfärbt sich dunkel und stirbt ab. Die Veränderungen am Flotzmaul und Kronsaum verheilen binnen weniger Tage, die Nekrosen am Euter bleiben längere Zeit sichtbar. Schafe zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Schwellungen und Zyanosen im Maulbereich und an der Zunge. Der Kronsaum an den Klauen rötet sich und wird schmerzhaft, Lahmheiten können die Folge sein.

Ein typisches Krankheitsbild ist nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts meist nur bei Schafen zu finden. Aber selbst bei dieser Tierart kann anhand des klinischen Bildes keine sichere Diagnose gestellt werden. Sehr ähnliche Symptome werden auch durch andere virale Infektionserreger verursacht wie u. a. das Maul- und Klauenseuche-Virus, Akabane-Virus oder Border disease-Virus.

Da das Virus der Blauzungenkrankheit mit den roten Blutzellen vergesellschaftet ist, sollte Vollblut zur Laboruntersuchung genutzt werden. Hier gibt es sowohl direkte Erregernachweise als auch indirekte Antikörpernachweise.

Konsequenzen für Tierhalter: Situation in Rheinland-Pfalz

Die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) wurde im Dezember 2018 im baden-württembergischen Ottersweier (Landkreis Rastatt) und im Januar 2019 auch in Betrieben in Rheinland-Pfalz festgestellt. Um die Ausbruchbetriebe wurden Restriktionsgebiete mit einem Mindestradius von 150 km eingerichtet, von denen ganz Rheinland-Pfalz betroffen ist. Das Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden.

Um eine Verbreitung der Krankheit in Rheinland-Pfalz zu verhindern, wird das LUA eine Tierseuchenrechtliche Anordnung erlassen. Danach muss jeder, der im Sperrgebiet für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält - also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer in Gehegen - dies unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde der Kreisverwaltung mitteilen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, sind ebenfalls sofort zu melden.

Empfängliche Tiere dürfen außerdem nicht aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind möglich, müssen aber von der zuständigen Veterinärbehörde genehmigt werden. Bei Transporten aus dem oder durch das Sperrgebiet müssen die Transportfahrzeuge vor der Beförderung gereinigt, desinfiziert und mit einem Insektizid behandelt werden.

Impfung

Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und auch die Verbringung erleichtert. Sie ist freiwillig, die Kosten trägt der Tierhalter. Es gibt in Deutschland zugelassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Tierhalter sollten sich mit ihren Fragen zur Impfung an ihren Hoftierarzt wenden.

Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung unter Angabe der Registriernummer im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden. Dabei sind das Impfdatum, der verwendete Impfstoff, die eingesetzte Charge sowie die Tierart anzugeben. Schafe und Ziegen werden bestandsbezogen erfasst, Rinder einzeln unter Angabe der individuellen Ohrmarkennummer.

Eine Liste der zugelassenen Tierimpfstoffe gibt es auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

Ausführliche Informationen zur Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit gibt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut.

Pressemitteilungen des LUA

08.11.2019 Blauzungenvirus: Erreger grassiert noch immer in Rheinland-Pfalz

24.01.2019 Blauzungenkrankheit: Weitere Nachweise in Rheinland-Pfalz  

11.01.2019 Nachweis im Landkreis Trier-Saarburg: Blauzungenkrankheit erreicht Rheinland-Pfalz

19.12.2018 Blauzungenkrankheit: Impfung schützt Tiere vor der Seuche

13.12.2018 Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg: Auch Restriktionen in Rheinland-Pfalz

Tierseuchenrechtliche Anordnungen

  • pdfTierseuchenrechtlichen Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 11.01.2019
  • pdfTierseuchenrechtliche Anordnung des LUA zur Durchführung der Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Serotypen 4 und 8 der Blauzungenkrankheit vom 11.05.2016

Sperrgebiete

  • pdfKarte BT Sperrgebiet Rheinland-Pfalz
  • pdfKarte_BT-Sperrgebiet_Deutschland.pdf

Verbringen von empfänglichen Tieren

  • pdfMerkblatt BTV-8 Regelungen zum Verbringen von empfänglichen Tierarten aus Betrieben in Rheinland-Pfalz
  • pdfBT-Memorandum Niederlande-Deutschland mit ergänzender Gesundheitsbescheinigung für den Versand von Kälbern
  • pdfTierhaltererklärung Niederlande
  • pdfBT-Memorandum Italien-Deutschland
  • pdfBT-Memorandum Spanien-Deutschland
  • docErgänzende Gesundheitsbescheinigung für den Versand von Kälbern zwischen Deutschland und Spanien
  • pdfTierhaltererklärung als Voraussetzung zum Verbringen von Zucht- oder Nutztieren innerhalb des Sperrgebietes
  • pdfTierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Schafen und Ziegen
  • pdfTierhaltererklaerung_Kaelber_-Grundimmunisierung_vor_oder_waehrend_Traechtigkeit.docx
  • pdfTierhaltererklärung zum innerstaatlichen Verbringen von Schlachttieren (Rindern, Schafen und/oder Ziegen)

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung der Tierseuche und Empfehlungen zur Hygiene in Ställen gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). 

Referenzlabor

Der Ansprechpartner für Bundes- und Länderbehörden zu Fragen des Virusnachweises und zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit: das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI).

Steckbrief

Die Blauzungenkrankheit kompakt zusammengefasst vom Friedrich-Loeffler-Institut.

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