Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit Ist eine nicht ansteckende Infektionskrankheit, die durch stechende Insekten übertragen wird. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden. Von der Blauzungenkrankheit sind Schafe und Rinder, selten auch Ziegen betroffen. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Übertragung
Die Seuche wird durch verschiedene Culicoides Mücken (ca. 1-3 mm groß) aus der Familie der Gnitzen übertragen. In Deutschland, den Niederlanden und Belgien ist Culicoides dewulfi der Hauptüberträger. Diese saugenden Insekten nehmen das im Blut eines bereits infizierten Tieres zirkulierende Virus auf und übertragen es beim Stechen auf ein anderes Tier.
Die Krankheit tritt überwiegend während der Sommerregenzeit auf. Diese saisonale Erscheinungsform der Erkrankung hängt eng mit der Flugzeit der Culex-Mücken zusammen. Die Seuchenhöhepunkte sind daher bei feuchtwarmen Wetter und während der Schwärmperiode. Die Mücken fliegen aber noch bei Temperaturen bis etwa 8°C und sind hauptsächlich zwischen den Abend- und Morgendämmerung aktiv. Durch Winde können infizierte Mücken bis zu 200 km weit versetzt werden und anschließend am neuen Ort den Erreger weiterverbreiten.
Symptome und Diagnostik
Als zyklisch verlaufende Allgemeinerkrankung mit einer Inkubationszeit zwischen 1 und 8 Tagen bei Schafen und 5 bis 12 Tagen bei Rindern zeigt sie folgendes Erscheinungsbild:Rinder weisen Flotzmaulläsionen, Kronsaumschwellungen, z. T. unruhigen Gang, sowie Zitzennekrosen auf. Die Euterhaut verfärbt sich dunkel und stirbt ab. Die Veränderungen am Flotzmaul und Kronsaum verheilen binnen weniger Tage, die Nekrosen am Euter bleiben längere Zeit sichtbar. Schafe zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Schwellungen und Zyanosen im Maulbereich und an der Zunge. Der Kronsaum an den Klauen rötet sich und wird schmerzhaft, Lahmheiten können die Folge sein.
Ein typisches Krankheitsbild ist nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts meist nur bei Schafen zu finden. Aber selbst bei dieser Tierart kann anhand des klinischen Bildes keine sichere Diagnose gestellt werden. Sehr ähnliche Symptome werden auch durch andere virale Infektionserreger verursacht wie u. a. das Maul- und Klauenseuche-Virus, Akabane-Virus oder Border disease-Virus.
Da das Virus der Blauzungenkrankheit mit den roten Blutzellen vergesellschaftet ist, sollte Vollblut zur Laboruntersuchung genutzt werden. Hier gibt es sowohl direkte Erregernachweise als auch indirekte Antikörpernachweise.
Konsequenzen für Tierhalter: Situation in Rheinland-Pfalz
Die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) wurde im Dezember 2018 im baden-württembergischen Ottersweier (Landkreis Rastatt) und im Januar 2019 auch in Betrieben in Rheinland-Pfalz festgestellt. Um die Ausbruchbetriebe wurden Restriktionsgebiete mit einem Mindestradius von 150 km eingerichtet, von denen ganz Rheinland-Pfalz betroffen ist. Das Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden.
Um eine Verbreitung der Krankheit in Rheinland-Pfalz zu verhindern, wird das LUA eine Tierseuchenrechtliche Anordnung erlassen. Danach muss jeder, der im Sperrgebiet für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält - also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer in Gehegen - dies unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde der Kreisverwaltung mitteilen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, sind ebenfalls sofort zu melden.
Empfängliche Tiere dürfen außerdem nicht aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind möglich, müssen aber von der zuständigen Veterinärbehörde genehmigt werden. Bei Transporten aus dem oder durch das Sperrgebiet müssen die Transportfahrzeuge vor der Beförderung gereinigt, desinfiziert und mit einem Insektizid behandelt werden.
Impfung
Eine Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit ist zu empfehlen, da sie einen Schutz vor der Erkrankung bietet und auch die Verbringung erleichtert. Sie ist freiwillig, die Kosten trägt der Tierhalter. Es gibt in Deutschland zugelassene BTV-8-Impfstoffe für Rinder und Schafe. Für Ziegen kann der Impfstoff vom Tierarzt umgewidmet werden. Die Tierhalter sollten sich mit ihren Fragen zur Impfung an ihren Hoftierarzt wenden.
Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung unter Angabe der Registriernummer im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden. Dabei sind das Impfdatum, der verwendete Impfstoff, die eingesetzte Charge sowie die Tierart anzugeben. Schafe und Ziegen werden bestandsbezogen erfasst, Rinder einzeln unter Angabe der individuellen Ohrmarkennummer.
Eine Liste der zugelassenen Tierimpfstoffe gibt es auf der Homepage des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).
Ausführliche Informationen zur Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit gibt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut.
Pressemitteilungen des LUA
08.11.2019 Blauzungenvirus: Erreger grassiert noch immer in Rheinland-Pfalz
24.01.2019 Blauzungenkrankheit: Weitere Nachweise in Rheinland-Pfalz
11.01.2019 Nachweis im Landkreis Trier-Saarburg: Blauzungenkrankheit erreicht Rheinland-Pfalz
19.12.2018 Blauzungenkrankheit: Impfung schützt Tiere vor der Seuche
13.12.2018 Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg: Auch Restriktionen in Rheinland-Pfalz