Azofarbstoffe
Azofarbstoffe werden unter anderem zur Färbung von Bedarfsgegenständen wie Textilien oder Spielzeug eingesetzt. Einige Azofarbstoffe können bei Haut-und Schleimhautkontakt giftige oder krebserzeugende Amine freisetzen und sind deshalb in Deutschland verboten. Sie dürfen weder zur Stofffärbung, noch für Schmuck und keinesfalls für Kosmetikartikel angewendet werden.
Ausgewählte Azofarbstoffe sind als Lebensmittelfarbstoffe zugelassen. Sie werden vor allem in süßen Lebensmitteln wie Marzipan, Speiseeis, Bonbons und Kaugummis eingesetzt. Lebensmittel mit Azofarbstoffen dürfen nur mit dem gut lesbaren Hinweise "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" in Verkehr gebracht gebracht werden.
Das LUA untersucht regelmäßig Bedarfsgegenstände und Lebensmittel auf die Verwendung von Azofarbstoffen.