Anzeigepflichtige Tierseuchen
Bei den anzeigepflichtigen Tierseuchen handelt es sich um Erkrankungen, die wegen ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft werden. Für welche Erkrankungen die Anzeigepflicht gilt, regelt die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen. Neben dem Besitzer oder seinem Vertreter sind alle Personen, die beruflich mit lebenden oder toten Tieren zu tun haben, zur unverzüglichen Anzeige bei den örtlich zuständigen Behörden verpflichtet. Eine aktuelle Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es hier
Meldepflichtige Tierkrankheiten
Dagegen werden meldepflichtige Erkrankungen nicht staatlich bekämpft. Über ihr Auftreten und ihre Verbreitung soll aber ein ständiger Überblick vorhanden sein, um gegebenenfalls die Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen prüfen zu können. Die Krankheiten, die der Meldepflicht unterliegen, sind in der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten aufgeführt. Zur Meldung verpflichtet sind Tierärzte und Leiter tierärztlicher oder sonstiger Untersuchungsstellen. Eine aktuelle Liste der meldepflichtigen Tierkrankheiten gibt es hier