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Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation

Am 1. September 2012 ist das Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz sind das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geändert worden. Für die Verbraucherinnern und Verbraucher sollen die Gesetzesänderungen einen erweiterten und leichteren Zugang zu Informationen bringen. Ab dem Stichtag 1. September sind Ergebnisse vorgenommener Kontrollen und Probenahmen, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, zu veröffentlichen. 

Das Wesentliche im Überblick: