Illegaler Wirkstoff: Warnung vor Potenzmittel „Power Khan“
Eine solche Zulassung hat „Power Khan“ offensichtlich nicht. Die Globuli werden vielmehr als Naturprodukt mit ausschließlich pflanzlichen Bestandteilen angepriesen. Auf der Packung genannt werden unter anderem die Extrakte von Knoblauch, Zitronenschale oder Wassermelone. Dass in „Power Khan“ ein Wirkstoff mit möglichen Nebenwirkungen enthalten ist, wird ahnungslosen Käufern verschwiegen.
Bei Produkten mit Sildenafil handelt es sich um nicht zugelassene Medikamente, die in Deutschland nicht verkauft werden dürfen. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Potenzmittel mit nicht deklarierten Arzneistoffen sind leider keine Seltenheit. Das LUA rät Verbrauchern deshalb dringend davon ab, Potenzmittel im Internet zu bestellen. Eine Übersicht aller bislang vom LUA beanstandeten Produkte gibt es in unserem Lexikon