Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Logo: Landesuntersuchungsamt - Zurück zur Startseite lua.rlp.de
  • Presse
  • Wir über uns
  • Stellenangebote
  • Hygiene & Infektionsschutz
  • Tiergesundheit
  • Lebensmittelsicherheit
  • Weinüberwachung
  • Gesundheitsfachschulen
  • Publikationen
  • Downloads
  • Lexikon
  • Verbraucherinformation
  • Geschützter Bereich
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
LUA Startseite > Lexikon

Unabhängige Stelle nach Trinkwasserverordnung

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist in Rheinland-Pfalz "Unabhängige Stelle" nach der Trinkwasserverordnung 2001 (§ 15 Abs. 5) und überprüft in Rheinland-Pfalz ansässige Trinkwasser-Untersuchungsstellen (Laboratorien).

Grundsätzlich dürfen nur noch von einer unabhängigen Stelle überprüfte und vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) gelistete Laboratorien Untersuchungen nach der (neuen) Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001, BGBl I S. 959) durchführen. Die Liste enthält die Laboratorien, die alle Anforderungen des § 15 Abs. 4 Satz 1 TrinkwV 2001 erfüllen und dies der unabhängigen Stelle (nach § 15 Abs. 5) nachgewiesen haben.

Laboratorien mit Sitz außerhalb von Rheinland-Pfalz sind in dieser Liste nicht aufgeführt. In anderen Bundesländern gelistete Laboratorien werden in Rheinland-Pfalz den hier gelisteten gleichgestellt. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht.

Eine Grundvoraussetzung für die Überprüfung und Aufnahme in die Liste des MULEWF ist unter anderem eine Akkreditierung im Trinkwasserbereich. Formlose schriftliche Anträge nach § 15 Abs. 4 und Abs. 5 TrinkwV 2001 können an folgende Anschrift des LUA eingereicht werden:

Landesuntersuchungsamt
Unabhängige Stelle nach TrinkwV
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

Untersuchungsstellen in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es mehrere Labore, die Trinkwasser untersuchen. Eine Liste der Labore und eine Auflistung ihrer akkreditierten Untersuchungsparameter finden sie hier.

Download-Icon 120611 Landesliste RLP GB
Liste der Untersuchungsstellen, die die Anforderungen nach § 15 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) erfüllen und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben
Download-Icon 120611 Parameter der gelisteten Laboratorien GB

Antragsformular

Download-Icon Antragsunterlagen 15 Abs. 4 und Abs. 5 Trinkw V - 11.2011 (20.85 kB)
Informationen zu den Antragsunterlagen und dem weiteren Verfahren zur Notifizierung Ihrer Untersuchungsstelle auf der Landesliste.