Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist in Rheinland-Pfalz "Unabhängige Stelle" nach der Trinkwasserverordnung 2001 (§ 15 Abs. 5) und überprüft in Rheinland-Pfalz ansässige Trinkwasser-Untersuchungsstellen (Laboratorien).
Grundsätzlich dürfen nur noch von einer unabhängigen Stelle überprüfte und vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) gelistete Laboratorien Untersuchungen nach der (neuen) Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001, BGBl I S. 959) durchführen. Die Liste enthält die Laboratorien, die alle Anforderungen des § 15 Abs. 4 Satz 1 TrinkwV 2001 erfüllen und dies der unabhängigen Stelle (nach § 15 Abs. 5) nachgewiesen haben.
Laboratorien mit Sitz außerhalb von Rheinland-Pfalz sind in dieser Liste nicht aufgeführt. In anderen Bundesländern gelistete Laboratorien werden in Rheinland-Pfalz den hier gelisteten gleichgestellt. Eine Veröffentlichung erfolgt nicht.
Eine Grundvoraussetzung für die Überprüfung und Aufnahme in die Liste des MULEWF ist unter anderem eine Akkreditierung im Trinkwasserbereich. Formlose schriftliche Anträge nach § 15 Abs. 4 und Abs. 5 TrinkwV 2001 können an folgende Anschrift des LUA eingereicht werden:
Landesuntersuchungsamt
Unabhängige Stelle nach TrinkwV
Mainzer Straße 112
56068 Koblenz

