Melaminharze zeichnen sich grundsätzlich durch gute Gebrauchseigenschaften wie große Härte und Bruchfestigkeit aus. Sie werden deshalb häufig bei Kinder- und Campinggeschirr, aber auch zur Herstellung von Küchenartikeln wie Kochlöffeln, Pfannenwendern oder Salatbesteck verwendet.
Das Problem: Melaminharz ist nicht hitzestabil. Wird der Kochlöffel längere Zeit über 100 Grad erhitzt, können die Kunststoffausgangsstoffe (Monomere) Formaldehyd und Melamin freigesetzt werden und in Lebensmittel gelangen. Da beide Stoffe als gesundheitlich bedenklich eingestuft wurden, hat der Gesetzgeber Grenzwerte festgelegt, wie viel davon maximal in Lebensmittel übergehen darf. Der gesetzliche Höchstwert liegt bei 15 Milligramm Formaldehyd pro Kilogramm Kunststoff (mg/kg) bzw. 60 mg/kg Melamin.
Der unerwünschte Übergang von Stoffen aus solchen Produkten in Lebensmittel wird im Labor mit sogenannten Lebensmittelsimulanzien überprüft. Die Wahl des Lebensmittelsimulanz richtet sich nach dem üblichen Gebrauch im Haushalt. Dasselbe gilt für die Prüfdauer und Prüftemperatur. Bei Küchenartikeln, die für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, wird stets die für den Artikel "ungünstigste" Anwendung überprüft. Ein Kochlöffel kann beispielsweise schon einmal mitgekocht werden, wenn er während der gesamten Kochzeit nicht aus dem Kochtopf genommen wird. Außerdem werden nicht nur „Wassersuppen" gekocht, sondern auch solche, die (in ihrem pH-Wert) leicht sauer sind.
Allerdings: Die Hersteller nutzen zunehmend die im Gesetz eingeräumte Möglichkeit, besondere Hinweise für eine sichere und sachgemäße Verwendung auf dem Etikett oder dem Gegenstand selbst anzugeben. Die Hinweise lauten etwa "max. 10 min/100 ° C" oder "nicht im heißen Kochgeschirr liegen lassen". Damit soll auch erreicht werden, dass die Überwachungsbehörden mildere Testbedingungen wie z.B. kürzerer Kontaktzeiten als Prüfbedingung wählen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält diese Einschränkungen bei Kochlöffeln für nicht realistisch, weil Verbraucher nicht mit der Stopppuhr in der Küche stehen. Das BfR zieht den Schluss, dass Küchenartikel aus Melaminharz nicht zum Kochen und nicht in der Mikrowelle verwendet werden sollen. Eine Verwendung von Melaminharzen bei Temperaturen bis zu 70 Grad - beispielsweise als Schöpflöffel - wird dagegen als gesundheitlich unbedenklich betrachtet. Das entspricht den Bedingungen, die z.B. beim Einfüllen heißer Getränke oder Speisen in Tassen, Tellern oder Schüsseln auftreten.
Tipps für Verbraucher
- Melaminharze werden oft mit der Bezeichnung "Melamin", "MF" oder "MPF" in Verkehr gebracht. Leider ist die Angabe des Kunststoffs gesetzlich nicht vorgeschrieben.
- Die Oberfläche von Melaminküchenartikeln wird matt, wenn der Kunststoff durch längeres Kochen zersetzt wird.
- Küchenartikel sollten generell nicht während der gesamten Koch- bzw. Bratzeit im Kochtopf oder der Pfanne belassen werden.

