Im LUA werden Lebensmittel quer durch den Warenkorb von spezialisierten Sachverständigen auf ihre Zusammensetzung und eine mögliche Belastungen mit Keimen oder Rückständen untersucht. Die Ergebnisse werden mit den Anforderungen des Lebensmittelrechts verglichen, das in vielen Bereichen europaweit harmonisiert ist. Dazu zählen Gesetze wie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Verordnungen wie beispielsweise die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches und Richtlinien für bestimmte Lebensmittel.
Mikrobiologische Untersuchung
Erwünschte Bakterien im Joghurt oder krankmachende Keime im Hackfleisch? Die mikrobiologische Untersuchung sorgt für Klarheit.
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Besondere Rückstandsuntersuchungen
Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel oder die radioaktiven Spätfolgen von Tschernobyl: Das LUA sucht nach gesundheitlich bedenklichen Rückständen in pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln.
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Gentechnische Veränderungen
Ob Mais, Sojabohnen oder Leinsamen: Gentechnisch veränderte Pflanzen müssen zugelassen sein und richtig gekennzeichnet werden. Sonst werden sie von LUA beanstandet.
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