Durch den umfassenden Informations- und Erfahrungsaustausch der Akteure des Gesundheitswesens und der betroffenen MRSA-Patienten und ihrer Angehörigen wird eine Basis zur besseren Prävention von Infektionen geschaffen.
Hierzu sind Fortbildungen, runde Tische und Foren zum Dialog mit allen Akteuren des Gesundheitswesens (Akutkrankenhäuser, Reha- und Nachsorgekliniken, Alten- und Pflege-Einrichtungen, niedergelassene Ärzte, Rettungs- und Krankentransportdienste und andere medizinische Leistungserbringer) in Rheinland-Pfalz und in den benachbarten Regionen erforderlich. Mit wirksamen Strategien, Aufklärung und Einhaltung von hygienischen Standards sollen Infektionen mit multiresistenten Erregern verringert werden.
Qualitätssiegel schaffen einen Anreiz, hygienische Standards in Krankenhäusern und anderen Gemeinschaftseinrichtungen einzuhalten. So gibt es beispielsweise exakte Vorgaben an ein Akutkrankenhaus für die Erlangung eines "MRSA-/MRE-Qualitätssiegels" im Bereich des Netzwerkes der EUPrevent MRSA (Euregio Maas-Rhein), das die hygienischen Anstrengungen der Klinik für jedermann transparent macht. Beispiel: Qualitätssiegel für den Vulkaneifelkreis
Ein konkretes Ergebnis einer übergreifenden, netzwerkartigen Zusammenarbeit ist in Rheinland-Pfalz bereits im Bereich des Rettungsdienstes geschaffen worden. Durch die Formulierung und Festlegung hygienischer Standards bei Infektionstransporten ("Hygiene-Ampel") gibt es in einem wesentlichen Schnittstellenbereich des Medizinbetriebes - z.B. für den Kranken- und Patiententransport zwischen Altenheim und Akutklinik - eine konkrete Arbeits- und Orientierungshilfe. In der täglichen Praxis erleichtern standardisierte Übergabeprotokolle die wichtige Informationsweitergabe.
Hygiene bei Infektionstransporten
Auch der finanzielle Aspekt tritt zunehmend ins Bewusstsein bei allen Beteiligten. Auf Empfehlung der Kassenärztlichen Vereinigung auf Bundesebene hat die Landes-KV die Möglichkeit herbeigeführt, auch im Bereich der ambulanten Versorgung die Kosten für die Diagnostik und Therapie von MRSA-betroffenen Patienten zu übernehmen.
www.kbv.de/mrsa-ebm.html
Seit dem 1. April 2012 gibt es eine differenzierte Vergütungsregelung für MRSA-Patienten im ambulanten Bereich. Die Regelung ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Mit der neuen Abrechnungsmöglichkeit soll - neben der Therapie der Patienten - über den EBM auch die Ermittlung epidemiologisch valider Daten ermöglicht werden. KV RLP - MRSA
Der ÖGD hat eine besondere Aufsichtsfunktion in Bezug auf die Einhaltung hygienischer Standards. Er fördert alle Anstrengungen und Prozesse, die dazu dienen, die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und von Hygieneverordnungen umzusetzen. In Rheinland-Pfalz wird der Netzwerkgedanke in einer Landesverordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO RLP), welche am 1. März 2012 in Kraft getreten ist, besonders betont.
Empfehlungen von Fachleuten wie z.B. der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch Institut (RKI)) werden bei der Formulierung von Hygienestandards besonders berücksichtigt. KRINKO-Empfehlung Personal und Organisation
Da bei im Krankenhaus erworbenen Infektionen neben grampositiven Bakterien wie MRSA und VRE zunehmend auch multiresistente Erreger im gramnegativen Bereich (MRGN) - beispielsweise ESBL-Bildner, Pseudomonaden und andere gramnegative Bakterien - als Problemkeime festzustellen sind, sind von den Fachleuten der KRINKO aktuell auch für diese Infektionserreger spezielle Hygienemaßnahmen formuliert worden. KRINKO-Empfehlungen Hygienemaßnahmen MRGN