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LUA Startseite > Meldepflicht für Borreliose in Rheinland-Pfalz
29.06.2011

Meldepflicht für Borreliose in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz führt am 30. Juni 2011 als erstes der westdeutschen Länder eine Meldepflicht für Borreliose ein. Damit soll die bislang unzureichende Datenlage zur Borreliose verbessert werden, um gezielt Präventions- und Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung ergreifen zu können.

In Deutschland ist die Lyme-Borreliose die am häufigsten durch Zecken übertragene Erkrankung mit häufig großem Leid für die Betroffenen und entsprechenden Kosten für das Gesundheitssystem. Experten gehen von einer zunehmenden Bedeutung der Krankheit aus. Gleichzeitig ist nach wie vor zuwenig über die Ausbreitung der Krankheit bekannt.

Nur aus den neuen Bundesländern, in denen die Borreliose seit jeher eine meldepflichtige Erkrankung ist, liegen Zahlen vor, die auf einen Anstieg der Neuerkrankungen schließen lassen. Eine wirklich belastbare Einschätzung der Situation hierzulande sei derzeit nicht möglich, da deutschlandweit erhobene Daten fehlen. Legt man die aus den neuen Ländern gemeldeten Krankheitszahlen zugrunde, sind für Rheinland-Pfalz jährlich etwa 1.400 bis 1.500 Meldungen zu erwarten, wobei andere Schätzungen von weitaus höheren Zahlen ausgehen.

Die in Rheinland-Pfalz tätigen Ärztinnen und Ärzte sind zur Meldung an das für sie zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Die Daten werden zur landesinternen Auswertung an die zentrale Meldestelle beim Landesuntersuchungsamt übermittelt und von dort an das Robert-Koch-Institut weiter geleitet.

 Ärztinnen und Ärzte finden den Meldebogen für anonymisierte Borreliosemeldungen im Downloadbereich. 

Bis heute gibt es keine Impfung gegen Borreliose, Aufklärung und persönlicher Schutz durch entsprechende Kleidung und die Einhaltung empfohlener Verhaltensmaßnahmen während und nach Aufenthalten in der Natur sind die wichtigsten Schutzmaßnahmen.

 Verbraucherinnen und Verbraucher finden weitere Informationen in der Broschüre "Zeckenerkrankungen in Rheinland-Pfalz" (PDF).

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